…Aktenzeichen EWAZ*** 0 € 64.315, 44. Der Übernehmer erklärt, von den Übergebern innerhalb der letzten zehn Jahre mit Ausnahme der üblichen Gelegenheitsgeschenke ansonsten keinerlei Geschenke erhalten zu haben. DREIZEHNTENS AUFLÖSENDE BEDINGUNG Sollte durch ein gerichtliches Urteil, wobei der Antrag eines Übergeberteiles genügt, festgestellt werden…
…Art der Aufwendungen spreche gegen ihre Beurteilung als Entgelt für eine dem Betrieb gegenüber erbrachte Leistung. Es handle sich vielmehr um Aufwendungen, wie sei ihrer Art nach in durchaus üblicher Weise von Dienstnehmern, vor allem von solchen, die in höherer oder leitender Position tätig sind…
…bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern." (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040) Die Rechtsprechung subsumiert auch Gelegenheitsgeschenke, Blumen- und Weingeschenke unter die nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0100;…
…EStG § 20 Anm. 13 Doppelte Haushaltsführung). Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG…
…EStG § 20 Anm. 13 Doppelte Haushaltsführung). Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG…
…wird, so schließt dies nicht schlechthin die berufliche Notwendigkeit mit ein, private Spenden zu leisten. Darüber hinaus ist es nach allgemeiner Lebenserfahrung speziell im ländlichen Raum durchaus üblich, im Rahmen oder im Vorfeld von Veranstaltungen die Bevölkerung um Spenden zu ersuchen, und zwar unabhängig davon…