…sich in § 15 Abs. 2 EStG, wonach geldwerte Vorteile (so auch die Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung) mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen seien. Dabei habe man sich nach Judikatur und Lehre an den relativ günstigsten Marktpreisen zu orientieren. Abgesehen davon, dass es für…
…6 der Sachbezugswerteverordnung) erhöht. Die Bf. vertritt nun die Auffassung, dass diese Berechnung nicht dem "übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes" entspräche und daher in Widerspruch zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 stünde. Zur Begründung der nunmehr angefochtenen Bescheide vom 28. Mai 2014 (siehe Bericht vom 28…
…Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Dies bedeutet, dass Einnahmen im einkommensteuerrechtlichen Sinn nicht nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten Geld zufließt, sondern auch dann, wenn geldwerte…
…Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Dies bedeutet, dass Einnahmen im einkommensteuerrechtlichen Sinn nicht nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten Geld zufließt, sondern auch dann, wenn geldwerte…
…bestehenden oder früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 maßgeblich. Soweit Sachbezüge in dieser Verordnung geregelt sind, gelten diese Werte als übliche Mittelpreise des Verbrauchsortes. Die Zurverfügungstellung von Wohnraum wird durch diese Sachbezugswerteverordnung (Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II 416/2001 idF BGBl…
…2018, § 15 Rz 8). Das heißt, sofern die Sachbezugswerte VO keine Aussagen trifft, sind geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen wie dies in § 15 Abs. 2 gesetzlich verankert wurde. Im Beschwerdefall geht es um die Wohnraumbewertung, die in § 2 Sachbezugswerte VO idF…
…1 um 30% zu vermindern. (…) (4) Für Wohnraum, dessen um 25% verminderter üblicher Mittelpreis des Verbrauchsortes um mehr als 50% niedriger oder um mehr als 100% höher ist als der sich aus Abs. 1 und 3 ergebende Wert, ist der um 25% verminderte fremdübliche…
… 2 Abs 4, wonach für Wohnraum, dessen um 25% verminderter üblicher Mittelpreis des Verbrauchsortes um mehr als 100% höher ist als sich der aus Abs 1 und 3 leg cit ergebende Wert, der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen ist, greift gegenständlich nicht: Die belangte…
…Abs. 1 in Verbindung mit Z 1 um 35% zu vermindern. (4) Für Wohnraum, dessen um 25% verminderter üblicher Mittelpreis des Verbrauchsortes um mehr als 50% niedriger oder um mehr als 100% höher ist als der sich aus Abs. 1 und 3 ergebende Wert, ist…
…Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. § 2 Abs. 1 bis Abs. 7 der Sachbezugswerteverordnung in der im Zeitraum 01.01.2015 bis 01.12.2015 geltenden Fassung lautet: (1) Stellt der Arbeitgeber seinem…
…Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. § 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge lautet: § 2. (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher…
…Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. ... Verordnung zu § 15 Abs. 2 EStG (BGBl 468/2008) Sachbezüge: ... § 2. (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als…
…2002/15/0207; 29.04.2003, 99/14/0240): „Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes sei jener Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort in freiem wirtschaftlichen Verkehr zu beschaffen." Es komme also nicht auf die Preisgestaltung des jeweiligen…
…was aus den im Gebäude nach dem MRG vermieteten Wohnungen abgeleitet werden könne. Damit kann die Bf. jedoch aus folgenden Gründen nichts für ihren Standpunkt gewinnen: Wie oben ausgeführt, sind geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Gemäß § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes…
…außerhalb etwaiger allgemeiner Verwaltungsagenden, im forstwirtschaftlichen Bereich tatsächlich mit 0% anzusetzen." Im Übrigen sei der Ansatz üblicher Mittelpreise des Verbrauchsortes in verfassungskonformer Auslegung geboten. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 11. September 2023 erklärten die beiden Geschäftsführer auf Befragung zu ihrem Aufgabengebiet: "Wir sind zusammen…
…Wohnung nicht günstiger als marktüblich zur Nutzung überlassen worden sei. Der Erbin wurde auch Gelegenheit gegeben, zu beweisen, dass der um 25% verminderte übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes um mehr als 50% niedriger gewesen sei, als der gem. § 2 abs 1 SachbezugswerteV durch das FA ermittelte…
…zum Aufwand erspart, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen müsste. Der VwGH hat zur Rechtslage vor dem StReformG 2015/2016 als entscheidend für die Annahme eines geldwerten Vorteils des Dienstnehmers - damals bewertet zum "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" - erachtet, "ob sich…
…Beim Gesellschafter ist der Vorteil seiner Gattin als verdeckte Ausschüttung festzusetzen, der sich aus der Differenz der eigenen Leistung zum Mittelpreis des Verbrauchsortes (§ 15 Abs 1 EStG) ergibt. Ein fremdübliches Leasingentgelt beträgt nach Erhebungen des Verwaltungsgerichtes 1.370 Euro brutto monatlich (1.141,67 Euro…
…des § 2 Abs 3 Z 4 bis 7 zufließen. Gemäß § 15 Abs 2 EStG 1988 idF vor StRefG 2015/2016 sind geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich…
…Bf die Wohnung nicht zu einem günstigeren Preis als dem marktüblichen zur Verfügung gestellt hat. Der Erbin nach dem Bf ist auch Gelegenheit gegeben worden, zu beweisen, dass der um 25% verminderte übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes um mehr als 50% niedriger war, als der gem. …