…24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; Es ist daher eine Frage des Nachweises, dass tatsächlich der viel weiter entferntere Wohnsitz überwiegend benützt wird. Dies wurde dem zur mündlichen Verhandlung erschienenen, von der Beschwerdeführerin bevollmächtigten und von seinem Rechtsanwalt…
…UFS 2006, 24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/0227, 1996…
…24). Der Verwaltungsgerichtshof knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (VwGH vom 19.9.1995, 91/14/0227). Strittig ist folglich…
…Fahrzeug nicht nur zeitlich überwiegend in Staat_1 aufhältig, sondern nutzte das Fahrzeug auch überwiegend in Staat_1 (zurückgelegte Fahrtstrecken in Staat_1 Zahl_9 km, sohin 55,57%; Fahrtstrecken in Österreich Zahl_10 km, sohin 44,43%). Die in Österreich zurückgelegten Fahrtkilometer sind nach…
…Es ist nicht glaubhaft, dass der Bf. pro Tag an seinem Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Österreich nur je 10 km an Fahrtstrecke zurückgelegt haben will. Eine einzige Besorgungsfahrt vom abgeschieden gelegenen Wohnsitz im Inland umfasst bereits (zumindest) 17 km. Wie wenig plausibel diese "Schätzung" ist…
…b und c, dass einem Arbeitnehmer entweder, wenn die im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegte einfache Fahrtstrecke mehr als 20 km beträgt und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist, je nach Fahrtstrecke, von 20 km bis 40 km; von 40 km bis 60…
…das Datum, die Höhe der Aufwendungen, der Ort der Veranstaltung, die zurückgelegte Fahrtstrecke für das Kilometergeld. Weitere Erläuterungen fehlen. Mangels Vorlage von belegmäßigen Nachweisen (Rechnungen, Zahlungsnachweise) durch die Bf blieben die geltend gemachten Werbungskosten im angefochtenen Einkommensteuerbescheid unberücksichtigt. Erst im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht übermittelte…
…überwiegend auf der Autobahn zurückgelegt wird, was einer Fahrtdauer von ca. einer Stunde entspricht (VwGH 19.09.1995, 91/14/0227). Als zumutbar hat der VwGH auch eine Entfernung von 83 km angesehen (VwGH 25.02.2003, 99/14/0340). Jedenfalls unzumutbar ist eine Fahrtstrecke…
…handelt es sich letztlich nur um eine allgemeine Ortsangabe, die keinerlei Aufschluss über einen konkret aufgesuchten Kunden gibt und einen Nachvollzug konkret zurückgelegter Fahrtstrecken unmöglich macht. Zum Teil sind in der Spalte "Strecke" allgemeine Ortsnamen angeführt, hinsichtlich derer weder im Abkürzungsverzeichnis noch in der Übersicht…
…ist offensichtlich, dass diese Schätzung der betrieblichen Fahrtaufwendungen den tatsächlichen Gegebenheiten in keiner Weise entspricht. Obwohl die betrieblich zurückgelegte Fahrtstrecke im Jahr 2010 lediglich rund 49 % bzw. im Jahr 2011 einschließlich der Fahrtstrecke von 126,4 km zu einer Fortbildungsveranstaltung in ***3*** (vgl. Pkt. 3…
…15/0001) müssen Nachweise, die Kontrolle sowohl des dienstlichen Zwecks der einzelnen Fahrt, als auch die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke erlauben und zwar auch dann, wenn ein gleich bleibender Reisezweck vorliegt. Im Zuge der GPLA-Prüfung wurden teilweise die Fahrtenbücher vorgelegt, jedoch ist lediglich der Tag…
…die entsprechenden Nachweise, die Kontrolle sowohl des dienstlichen Zwecks der einzelnen Fahrt, als auch die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke erlauben und zwar auch dann, wenn ein gleich bleibender Reisezweck vorliegt. Im Zuge der GPLA-Prüfung wurden teilweise die Fahrtenbücher vorgelegt, jedoch ist lediglich der Tag der…
…die so gestaltet sein müssen, dass sie auch nachträglich bei Überprüfungen sowohl die Kontrolle des Dienstzweckes der einzelnen Fahrt, als auch der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecke erlauben. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein. Nur mit einwandfreien Nachweisen…
…Fahrt pro Jahr von ö_Ort nach d_Ort_2 entspreche. Die in Österreich zurückgelegte Fahrtstrecke sei dabei jene von ö_Ort zur deutschen Grenze. Das Finanzamt verwies auf die im bisherigen Verfahren genannten Indizien, die auf einen in Österreich bestehenden Lebensmittelpunkt der Beschwerdeführerin hindeuteten…
…gleich sind, jene Entfernung maßgebend, die im Kalendermonat überwiegend zurückgelegt wird. Liegt kein Überwiegen vor, ist die längere Entfernung maßgebend. Dass die zeitlichen und örtlichen Umstände der Erbringung der Arbeitsleistung auf Ebene der Bf während des gesamten Kalendermonats nicht im Wesentlichen gleich sind, steht nach…
…€ zu kürzen. Diesbezüglich kann dem Antrag von Herrn Bf aus Sicht der Abgabenbehörde stattgegeben werden. Jedoch bittet die Abgabenbehörde um Abzug eines Anteils für privat zurückgelegte Fahrtstrecken (zusätzlich zu den bekanntgegeben Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung) im Ausmaß zwischen 20% bis 30%. Der Grund dafür…
…Fahrtenbuch zurückgelegte Fahrtstrecke von 28.276,0 km - ein Auslandsanteil von immerhin noch 76,65 % [(20.723,7 km Ausland "Dienst" + 950,0 km Ausland "Privat") : 28.276,0 km x 100]; ein Wert, der nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes ebenfalls eine weitaus überwiegende Verwendung des…
…im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurückgelegt werden muss. Wie das Fahrtenbuch des Bf zeigt, war diese Voraussetzung im Beschwerdefall nicht erfüllt. Im strittigen Zeitraum wurden an allen Arbeitstagen nur Fahrten zwischen seiner Wohnung und den Montagebaustellen in M ausgewiesen. Das beantragte große Pendlerpauschale für die Fahrtstrecke W…
…dass dem Bf. hinsichtlich beider Dienstverhältnisse aufgrund der im Beschwerdejahr überwiegend tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar war. 4. Die Arbeitgeberinnen berücksichtigten das Pendlerpauschale bei Anwendung des Lohnsteuertarifes jeweils nicht. 5. Die Fahrtstrecke vom Wohnsitz des Bf. zur Arbeitsstätte beim BKH…
…Veranlagungsjahr 2010 noch anzuwendenden Fassung BGBl I 85/2008 mussten in zeitlicher Hinsicht die Voraussetzungen für das (große und kleine) Pendlerpauschale im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein; davon war auszugehen, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung – Arbeitstätte – Wohnung zurückgelegt wurde (vgl…