…Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. B) Rechtsprechung: a) Gegenleistung: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede (nur denkbare) Leistung…
… 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Kauf: der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Käufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 gehören zur Gegenleistung auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstückes…
…Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. B) Rechtsprechung: a) Gegenleistung: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede (nur denkbare) Leistung…
…denn die Wohnung haben wollte. Hätte er den Kaufvertrag mit der Verkäuferin nicht geschlossen, wäre es zu keiner Beauftragung des Vertragsverfassers durch den Revisionswerber gekommen." Nach Ansicht des Finanzamtes sind daher die Vertragserrichtungskosten als übernommene "sonstige Leistung" iSd § 5 Ab. 1 Z 1 GrEStG 1987…
…vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Erwägungen Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ist Gegenleistung die Summe dessen, was der Erwerber an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, dass er das Grundstück erhält. Dies ist jede nur denkbare Leistung…
…ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der gemeine Wert des Grundstücks. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist die Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 5 Abs…
…Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 I, § 5 Tz 4 die wirtschaftlichen Merkmale des Erwerbsvorganges zu berücksichtigen. "Übernommene sonstige Leistungen" i.S. dieser Bestimmung seien auch Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer - sei es auf Grund des Gesetzes, sei es auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung - obliegen…
…ist als der Wert des Grundstückes … § 5 Gegenleistung (1) Gegenleistung ist 1. bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. …" 3.) Der Gegenleistungsbegriff im GrEStG 1987: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §…
…19.4.1995, 89/16/0156). Für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist es weder erforderlich, dass die übernommene "sonstige Leistung" dem Veräußerer selbst zufließt, noch dass die Verpflichtung dazu vorher in der Person des Verkäufers - sei es im Innenverhältnis zum Käufer, sei es im…
…wohl die Überschrift "Übergabevertrag" oder "Kaufvertrag" gewählt und ausdrücklich eine Gegenleistung festgesetzt. Zu einer Gegenleistung zählen gemäß § 5 GrEStG auch "sonstige übernommene Leistungen". Darunter sind etwa auf einem Grundstück haftende Darlehen bzw. Verbindlichkeiten zu verstehen. Der streitgegenständliche Vertrag umschreibt in einem ganzen Absatz (Punkt II…
…1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 leg.cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. 3. Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht…
…1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 leg.cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. 3. Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht…
…1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 leg.cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. 3. Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht…
…1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 leg.cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. 3. Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht…
…1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 leg.cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. 3. Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht…
…b) nicht werbeabgabepflichtige Leistungen Aufnahme des Firmennamen in den Vereinsnamen […] Benennung der Sportanlage in [XY] Logo [XY] auf allen Dressen und Trainingsbekleidung Benützung der Sportanlage durch die [Beschwerdeführerin] (Firmenevents) Auftritt der kompletten Mannschaft bei Firmenpräsentationen, PR-Aktionen; Durchführung von Freundschaftsspielen und sonstigen Events mit…
…zweiseitig verbindlich entgeltlichen) Vertrag. Die Grundregel des § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG, wonach beim Kauf Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen ist, gilt auch für andere, einen Übereignungsanspruch begründende Rechtsgeschäfte, da der Gegenleistungsbegriff in…
…79 €…..Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen 12.073,36 €…..Umsatz (20%) gem. § 3 Abs 2 UStG 1994 57.708,15 €…..Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und ………………………Leistungen gem…
…1879/79). Für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist es weder erforderlich, dass die übernommene "sonstige Leistung" dem Veräußerer selbst zufließt, noch dass die Verpflichtung dazu vorher in der Person des Verkäufers - sei es im Innenverhältnis zum Käufer, sei es im Verhältnis zu einem Dritten…
…als "übernommene sonstige Leistung" iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG zu beurteilen ist, dann ist damit noch nicht gesagt, dass NUR unter dieser Voraussetzung eine derartige Leistung zur Gegenleistung zu rechnen ist. Vielmehr kommt es nicht darauf an, ob die Leistung ausschließlich dem Beschwerdeführer…