…09, später herabgesetzt auf € 471.290,33 und vom 10.08.2016 über € 533.625,76 gegenüber gestanden seien. Ein Sicherstellungsauftrag sei ein Exekutionstitel für das abgabenbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren, welcher durch eine Pfändung vollzogen werde. Diese sei am 04.10.2017 erfolgt…
…Österreich elektronisch am 20.07.2021 abgegeben. Der Bf. stellte am 15.02.2021 elektronisch einen Antrag auf Überrechnung eines Abgabenguthabens iHv EUR 18.000,00 von einem anderen Abgabenpflichtigen auf das Konto der Bf.. Dieser Betrag wurde mit Wirksamkeit zum 15.02.2021 am…
…von Überrechnungs-/Umbuchungsanträgen: Rückzahlungsanträge gemäß § 239 Abs. 1 BAO (gleich wie Überrechnungsanträge) unterlägen der Entscheidungspflicht im Sinne des § 311 Abs. 1 BAO. Anträge auf Rückzahlung (Überrechnung) von Abgabenguthaben könnten, solange ihnen nicht entsprochen worden sei, jeweils nur nach ihrem zeitlichen Eingang erledigt werden. Eine Priorität…
…1 bis 3 zu verwenden sind, sind sie nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. § 239 Abs. 1 BAO lautet: Die Rückzahlung…
…030,04 setzt sich wie folgt zusammen: Umsatzsteuer 12/2014: € 12.403,83 Umsatzsteuer 01/2015: € 14.626,21 Am 20.06.2016 sowie am 24.01.2017 erfolgte eine Überrechnung vom Einkommensteuerkonto (71-121/xxxx) des Beschwerdeführers auf das Abgabenkonto der E…
…g BAO stütze, so sei zu entgegnen, dass diese Gesetzesbestimmung den Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben regle, wenn auf Antrag eine Umbuchung oder Überrechnung eines Guthabens eines Abgabepflichtigen erfolge. Ein derartiger Überrechnungs- oder Umbuchungsantrag iSd des § 211 Abs. 1 Z 1 lit. g BAO sei…
…beiden Unternehmen von vornherein eine Regulierung des Umsatzsteuerbetrages durch Überrechnung des Abgabenguthabens der GmbH auf das Abgabenkonto der Bf. vereinbart gewesen. Im Rahmen der fristgerechten, elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat November 2013 ergab sich das oa. Guthaben, wovon hinsichtlich eines Teilbetrages in Höhe…
…2013 veräußert. Hinsichtlich der 20%-igen Umsatzsteuer wurde vereinbart, dass der Erwerber den Umsatzsteuerbetrag laut Abrechnung auf das Abgabenkonto der Verkäuferin überrechnen wird. Diese Überrechnung wurde mit einem Betrag von 22.209,28 € mit Buchungsdatum 19.4.2013 dem Abgabenkonto der Ges. gutgeschrieben. Nach…
…Grundintention der Vorschrift, einen abgabenverfahrensrechtlichen Titel für die Rückforderung rechtsgrundlos erlangter Rückzahlungen oder Erstattungen zu bilden." Die Bestimmung des § 241a BAO lautet daher nunmehr: Wer Rückzahlungen oder Erstattungen ohne Rechtsgrund erlangt hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Die Rückzahlung von Abgabenguthaben ist in § 239 BAO…
…durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Amtswegige Umbuchungen (§ 215 Abs. 1) oder Überrechnungen …
…Diese Abgabenguthaben sollen vom Abgabenkonto der T auf jenes der Bf. übertragen werden. Die Überrechnungsanträge seien bereits bei entsprechender Fälligkeit gestellt worden, sodass sämtliche Abgabenschuldigkeiten der Bf. durch diese Guthabenüberrechnung abgedeckt seien. Der Abgabenbehörde sei bekannt, dass bei der T eine Außenprüfung über den Zeitraum…
…7 BAO für diese 394.290,03 an verspäteter Überrechnung kein SZ festzusetzen sei. Es werde daher um antragsgemäße Aufhebung des Säumniszuschlages ersucht. Ergänzend dazu wurde am 18.9.2019 eine Ablichtung der zitierten UFS-Entscheidung und folgende Stellungnahme des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin übermittelt: "Von…
…mit § 212a Abs. 1 Bundesabgabenordnung, stattgegeben worden sei. Eine Verwendung bestehender Abgabenguthaben des Abgabenkontos ***/**** zur teilweisen Verrechnung des mit Bescheid vom 6. Oktober 2014, Zahl: ***40***, zur Entrichtung vorgeschriebenen Abgabenbetrages in Höhe von insgesamt 1.994.529,15 Euro sei demzufolge nicht rechtens. Auch sei…
…nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Der Bf. führt auf Seite 12 seiner Stellungnahme selbst aus, dass ihm die Abgabenrückstände der Primärschuldnerin bekannt gewesen seien. Da jedoch große Abgabenguthaben bei der Komplementärgesellschaft vorgelegen seien, habe ihm der Wirtschaftstreuhänder versichert, Überrechnungen zu Gunsten…
…rechtlich nicht existent gewordener Bescheide im Jahr 2012 eine Strafverfügung ergehen könne, die 2014 dann letztlich dazu führe, dass ein zu Recht bestehendes Abgabenguthaben nicht entsprechend verrechnet (rückbezahlt bzw. überrechnet/umgebucht) werde. In diesem Zusammenhang sei daher die genannte Strafverfügung aufzuheben und die Überrechnung bzw…
…stellt keine der Abgabenexekutionsordnung unterliegende Einbringungsmaßnahme dar. Damit findet eine klare Abgrenzung zwischen dem zwangsweisen Einbringungsverfahren und dem im sechsten Abschnitt der BAO geregelten Einhebungsverfahren statt. Da die Pfändungsschutzbestimmungen bei der Verrechnung von Abgabenguthaben somit grundsätzlich nicht anwendbar sind, gehen die diesbezüglichen Ausführungen der Bf…
…Zu diesem Zeitpunkt war das Guthaben durch die vom Finanzamt vorgenommene Überrechnung aufgebraucht und bestand auf dem Abgabenkonto ein Saldo von Null. Dem Antrag konnte schon aus diesem Grund kein Erfolg beschieden sein, weil im Fall eines Rückzahlungsantrages grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen ist…
… 215 Abs. 4 BAO nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) kann gemäß…
…Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist daher im Verfahren nach § 216 BAO auszutragen. Ein Abrechnungsbescheid kommt zB bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit einer Überrechnung oder einer Umbuchung in Betracht. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin…
…diesen nicht zum Vorsteuerabzug gelassenen Vorsteuerbeträgen resultiert das Abgabenguthaben aus 2009 und 2010. Das heißt, hätte die Behörde den ordnungsgemäßen Vorsteuerabzug ermöglicht und zugelassen wäre der ursprüngliche Abgabenrückstand durch die Verrechnung mit Investitionsvorsteuerbeträgen nicht mehr über eine Ratenregelung, sondern durch Überrechnung auszugleichen gewesen." Die Abgabenbehörde…