…welche eine Fall- bzw. Ausschlussfrist darstelle, sei mangels entsprechender Rechtsgrundlage nicht verlängerbar und am 16.3.2015 definitiv abgelaufen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Gegen diesen Bescheid richtet sich die frist- und formgerechte eingebrachte Beschwerde vom 23.8.2015 , in welcher im Wesentlichen wie folgt…
…das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen werden kann oder nicht, kommen im Finanzstrafverfahren dem Beschuldigten zugute (VwGH 24.06.2004, 2001/15/0134; VwGH 14.12.1994, 93/16/0191…
…bei geändertem Tatverdacht neuerlich zu belehren, die Organwalter waren aber auch im Jahre 2009 nicht an einer entsprechenden Informationserteilung gehindert. Wie erwähnt wurde ich zur Einvernahme mitgenommen, war also einer Haftsituation ausgesetzt. Ich bin zuvor noch nie festgenommen worden und war mit dem Vorgehen österreichischer…
…September 2022 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit des Beschuldigten und der Amtsbeauftragten Mag. Nadine Lampert zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses wie folgt abgeändert: ***Bf1*** ist schuldig, er hat im Bereich des Finanzamtes…
… 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes begangen zu haben. Über den Bf. wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 2.000 Euro, im Uneinbringlichkeitsfall sieben Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Gegen das Erkenntnis brachte der Bf. in der Eingabe vom 27. November 2013 das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen A, in B, über die Beschwerde vom 7. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde vom 7. August 2017 betreffend die Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…
…Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Wie schon in der Entscheidung vom 22. April 2021, RV/7300021/2021 ausgeführt wurde im Rahmen der Beschwerde vom 11…
…einer derartigen zu geringen Abgabenfestsetzung ist es jedoch im Zuge der Umsatzsteuerveranlagung 2008 deswegen nicht gekommen, weil die Abgabenbehörde bei näherer Überprüfung der Umsatzsteuererklärung 2008 erkannte, dass der besagte Vorsteuerabzug (neuerlich) zu Unrecht geltend gemacht wurde. Die Umsatzsteuer 2008 wurde in der Folge mit einer…
…Unterschrift bei einer Finanzamtsprüfung habe er auf telefonische Anweisung des Gf geleistet. Er sei nur Prokurist gewesen und habe alle Anweisungen des Gf und zum Schluss die von D durchgeführt. Der Bf wies auch darauf hin, dass er entgegen der Ansicht des Finanzamtes im Bereich…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen E, vertreten durch V, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde vom 20. September 2013, StrNr. 01, betreffend die Zurückweisung eines…
…dem Einschreiter die unterschriebene Bestätigung des Anbringens mit dem Hinweis auftragen, daß dieses nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. (2) Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung im Sinn des Abs. 1 erster Satz bestimmen, a) unter welchen Voraussetzungen…
…Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Am 16. Mai 2012 war gegen A ein Einleitungsbescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde ergangen, in welchem im Ergebnis der Verdacht…
…Beschwerdeführer regelmäßig an die Abgabestelle zurückkehren würde, was er schließlich auch tatsächlich getan hat. Im Zuge einer seiner Rückkehren an den Hauptwohnsitz erlangte er auch tatsächlich Kenntnis von der Hinterlegungsanzeige (Beschwerdevorbringen). Glaubhaft ist in diesem Zusammenhang, dass der Bf. an der alten Geschäftsadresse seines Geschäftspartners…
…bzw. die Abgabenbemessungsgrundlagen im Schätzungswege ermittelt und die Höhe der Eingangsabgabenbelastung (Zoll; EUSt) festgestellt worden war , wurde seitens der angeführten Finanzstrafbehörde mit (oben genanntem) Bescheid vom 11.4.2012 gegen die Bf. gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ein Finanzstrafverfahren wegen des Tatverdachtes eines Finanzvergehend iSd …
…die Strafverfügung brachte der Bf am 15.07.2019 mittels FinanzOnline einen Einspruch ein. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 17.07.2019 wies das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg als Finanzstrafbehörde den Einspruchs gegen die Strafverfügung mit der Begründung zurück, in der im Zusammenhang mit …
…Wahrheitspflichten. Im vorliegenden Fall erfüllte allenfalls das Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldungen den Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Unbeschadet des Umstandes, dass es sich bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer bestimmter Voranmeldungszeiträume um eine mit der Abgabenhinterziehung…
…Ersucht wurde um eine Fristverlängerung bis 28.3.2013, begründet wurde dieses Ansuchen mit der aktuellen Arbeitsüberlastung. Mit Bescheid vom 19.März 2013 wies das Finanzamt dieses Ansuchen unter Hinweis auf die Bestimmung des § 150 Abs. 2 FinStrG zurück. Im Finanzstrafverfahren sei die einmonatige Rechtsmittelfrist…
…2017) relevant ist und zudem eine Zustellung am 2. Oktober 2017 an der Verspätung der Einbringung der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates nichts ändern würde. Weiteres Vorbringen zum Zustellvorgang wurde nicht erstattet. Wenn in der Beschwerde vorgebracht wird, im Erkenntnis sei kein Datum angeführt…
…Beschwerde war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Revision ist nicht zulässig, weil sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt (die Rechtsfolgen ergeben sich allein schon aufgrund der fehlenden Voraussetzungen für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages, somit schon aufgrund des Gesetzes im Sinne des § 232 BAO)…
…den Beschwerdeführer (Bf) A einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. E (kurz GmbH; StNr. XY ), vorsätzlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag jeweils 2009 bis 2011 im Gesamtbetrag von € 21…