…verdeckten) Unterpari-Emission gemäß § 9 Abs. 1 AktG zu betrachten und dürfe der steuerpflichtige Betrag gemäß Art. 11 Abs. 6 der KapAnsRL in keinem Fall unter dem Nennbetrag der jedem Gesellschafter zugeteilten oder gehörenden Gesellschaftsanteile liegen. Bei der Ausgabe von Aktien zu einem Preis in…
…5: "FB-Auszug CM.pdf" FN 6: "div. Versicherungsdatenauszüge" FN 7: "Protokoll zur Einvernahme vom 29.4.2015 (DD)" FN 8: "Händischer Aktenvermerk ***3***.pdf" FN 9: "Einbringungsmöglichkeit (Status 2009)_IHL004_überarb.xls…" FN 10: "[...].doc", "Homepage p 2007.pdf" FN 12: "Schad- und…
…zu finanzieren seien und erst durch einen höheren Verkaufspreis verdient werden könnten. Es sei daher beim Ankauf der Wohnungen im bezahlten Preis sowohl die Chance auf Wertsteigerung als auch das Risiko der Wertstagnation und Kapitalvernichtung einkalkuliert gewesen. Wie sich jede einzelne Wohnung dann entwickeln würde…
…TP 5 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr. Die Gebühren nach dem Gebührengesetz sind nicht Entgelt für eine entsprechende Leistung, sondern öffentliche Abgaben…
…TP 5 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr. Die Gebühren nach dem Gebührengesetz sind nicht Entgelt für eine entsprechende Leistung, sondern öffentliche Abgaben…
…TP 5 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr. Die Gebühren nach dem Gebührengesetz sind nicht Entgelt für eine entsprechende Leistung, sondern öffentliche Abgaben…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…
…B-VG ) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als auch das Bundesfinanzgericht haben daher die…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind – ebenso wie die Verwaltungsbehörden – verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…
…das Wohnsitzfinanzamt durchzuführen. f) Fremdüblichkeit Als Vorfrage wurde die Fremdüblichkeit der Einkäufe der Grundstücke näher betrachtet. Die durch die ***Bf1*** angeschafften Grundstücke wurden im Gründungsjahr zu marktüblichen Preisen angeschafft. … [Dem Bericht der Außenprüfung angeschlossen sind die Beilagen zu den Fußnoten 1-13 (BFG-Akt…
…Reinverlust mit volatilen Erzeugerpreisen für landw. Güter in einem marktwirtschaftlichen Umfeld (Preisbildungsdeterminante ist Angebot und Nachfrage und nicht bodenreformatorische Parameter)sind im Grünen Bericht 2015 und deren Vorgänger ersichtlich. Dieser wird explizit zum integralen Bestandteil dieser Beschwerde erklärt: http://gruenerbericht.at/cm4/idownload/download/2…
…572 unter Verweis auf Art. 140 B-VG) und entspricht herrschender Lehre (vgl. Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. überarb. Aufl., Rz 625). 3. Die Gerichte sind - ebenso wie die Verwaltungsbehörden - verpflichtet, ihre Entscheidungen nur auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Sowohl die Abgabenbehörden als…