…Swiss Life AG. Den Betrag von € 24.125,39 (sog. Überobligatorium) ließ sich der (Bf) auf sein inländisches Bankkonto zur Auszahlung bringen. Gesetzliche Grundlage für die berufliche Vorsorge in der Schweiz ist das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und…
…Urteil vom 21.1.2016, C-453/14, Knauer, gehört auch das Überobligatorium zum Gesamt-Pensionssystems und ist von der Zweckbestimmung her mit dem inländischen Pensionssystem vergleichbar. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 25.11.2009, 2005/15/0055, erkannte, führe das Fehlen einer…
…rechtlich verpflichtet, die im Reglement vorgesehenen Beiträge in die Vorsorgeeinrichtung einzubezahlen (Art. 66 BVG, BVV 2). "Überobligatorisch" darf somit keineswegs mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die festgestellten Verpflichtungen treffen alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber, somit auch alle "Grenzgänger". Daraus ergibt sich, dass…
…§ 124b Z 53 EStG 1988 sei sowohl für das Obligatorium als auch das Überobligatorium anwendbar. 4.7.4. Höhe und Recht auf den Freizügigkeitsanspruch im Falle des Todes des Arbeitnehmers Für den Fall des Todes eines Arbeitnehmers sehen die eidgenössischen Normen wie auch die hier…
…Datum 09. April 2024 die Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2023. Darin änderte sie den bekämpften Bescheid ab. In der Bescheidbegründung führte sie im Wesentlichen aus wie folgt: "Wir haben nunmehr 2/3 der überobligatorischen Freizügigkeitsauszahlung der Besteuerung unterzogen. Den Lohnzettel haben wir nicht korrigiert. Er…
…wurde. In der Begründung des Bescheides führte sie aus wie folgt: "Sie wurden ersucht die beantragten Steuerberatungskosten und die Rentenzahlung der Pensionskasse ***1*** (Nachweis über die Versteuerung der Überentschädigung, Nachweis über das Überobligatorium/Vorobligatorium) vorzulegen. Da dieser Aufforderung bis dato nicht Folge geleistet wurde, wird…
…§ 124b Z 53 EStG 1988 sei sowohl für das Obligatorium als auch das Überobligatorium anwendbar. 4.7.4. Höhe und Recht auf den Freizügigkeitsanspruch im Falle des Todes des Arbeitnehmers Für den Fall des Todes eines Arbeitnehmers sehen die eidgenössischen Normen wie auch die hier…
…Erwerbs von Wohneigentum (Art. 30c BVG). Es erstrecke sich einzig auf das obligatorische Altersguthaben nach Artikel 15 BVG. Die Barauszahlung der darüber hinausschießenden Austrittsleistung (Überobligatorium) unterliege damit einzig den Barauszahlungsregeln von Artikel 5 FZG (vgl. Cardinaux Basile, Das Personenfreizügigkeitsabkommen und die schweizerische berufliche Vorsorge, S…
…mit dem österreichischen System vergleichbare gesetzliche 2-Säulen-Altersvorsorge zurückkehren könne und dann später eine lebenslange Rente beziehen könne. Das Überobligatorium sei laut EuGH Bestandteil dieser Altersvorsorge. Hierauf wurde Vorlageantrag gestellt, ein weiteres Beschwerdevorbringen erfolgte nicht. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Beim Beschwerdeführer…
…401,40 Euro. Der obligatorische Anteil daran betrug 10.019,30 Euro, der überobligatorische 37.382,10 Euro. Als „voraussichtliche Leistungen im Alter“ bei ordentlicher Pensionierung (im Alter 64 am 01.07.2029) hätte die Bf laut Pensionskassenausweis Anspruch auf ein „Alterskapital“ iHv. 79.937…
…Altersguthaben am 30.6.2014 102.737,10 CHF. Der überobligatorische Betrag von 34.931,30 CHF wurde nach Abzug der Quellensteuer von 2.058,00 CHF aufgrund "endgültigen Verlassens der Schweiz" auf Antrag des Bf. mit 7.7.2014 in Höhe von 32.873…
…September 2021 reagierte, was in der Folge zu einer weiteren Replik des Bf. vom 18. Oktober 2021 führte. Abschließend hinterfragte das Bundesfinanzgericht die Aufteilung der Zahlungen auf den obligatorischen und überobligatorischen Anteil der 2. Säule des eidgenössischen Pensionssystems, woraufhin der Bf. mit Mail vom 31…
…z.B. nach den Kriterien von "vorobligatorischen, obligatorischen, überobligatorischen oder freiwilligen" Beiträgen, mit denen ein konkretes Alterskapital aufgebaut worden ist), sei ausgeschlossen. Ermittlungen durch die Richterin: Die Richterin des BFG wandte sich mit nachstehendem schriftlichem Ermittlungsauftrag und Ergänzungsersuchen an die Abgabenbehörde: "Gemäß Art. 12 Abs…
…der obligatorischen Versicherung. Andere Arbeitnehmer können sich freiwillig versichern lassen. Die obligatorische Versicherung betrifft einen nach oben und unten begrenzten Arbeitslohn. Im überobligatorischen Bereich sind Ergänzungen auf freiwilliger Basis zulässig. Die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer. Die Leistungen der…
…die Fragen 1., 2. und 3. im Hinblick auf den obligatorischen und den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge jeweils unterschiedlich zu beantworten?" Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) beantwortete die obig wiedergegebenen Fragen in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2020 wie folgt: "Ad 1. Grundsätzlich bestehen von…
…Überobligatorium" bildet den zweiten Teil dieser zweiten Säule der Alterssicherung. Dieser Bereich ist rahmengesetzlich geregelt und bietet den Arbeitgebern Gestaltungsmöglichkeiten. Die gesamte 2. Säule ist dabei von privatrechtlichen Organisationen getragen. Einzige Ausnahme bilden die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen für Arbeitnehmer der öffentlichen Hand. Obligatorium und Überobligatorium…
…Bestätigung der HIAG-Pensionskasse, in der angegeben wird, aus welchen obligatorischen und überobligatorischen Anteilen sich die jährliche Rente zusammensetzt. Eine Kapital-Liste zum Rentenantrittszeitpunkt (g). Der Rentenentscheid, wonach ab j Anspruch auf Bezug einer lebenslänglichen Altersrente besteht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 1. Oktober 2017 wurde die…
…jährliche Pensionskassenrente in Höhe von CHF 15.024,00 aus einer jährlichen Rente aus dem Obligatorium in Höhe von CHF 2.856,00 und einer jährlichen Rente aus dem Überobligatorium in Höhe von CHF 12.168,00 zusammen. Gemäß Bestätigung der HIAG Pensionskasse vom 5…
…obligatorische Anteil BVG iHv 131.264,90 CHF (= 121.074,93 €) auf ein (gesperrtes) Freizügigkeitskonto der FF Freizügigkeitsstiftung und der überobligatorische Anteil im Betrage von 101.218,05 € (= 93.360,59 €) abzüglich der Quellensteuer iHv 6.485,50 CHF (=…
…April 2016, Ro 2014/08/0047, sei bestätigt worden, dass das schweizerische 2-Säulenmodell AHV und BVG (inklusive Überobligatorium) mit dem österreichischen gesetzlichen Pensionsversicherungsmodell vergleichbar sei, weil beide Systeme den Zweck verfolgen würden, die Beibehaltung eines Lebensstandards im Alter sicherzustellen, der jenem vor dem Ruhestand…