…dem Beschluss des Verlassenschaftsgerichts geht hervor, dass keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben und die erbliche Tochter X2 ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs Statt gestellt hat. Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung und es findet keine Gesamtrechtsnachfolge statt (vgl…
…mangels des Wertes von € 5.000,-- übersteigenden Aktiven eine Abhandlung (Beschluss des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 11. November 2016). Mangels Einantwortung der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger. Bei der sog „Abtuung armutshalber“ ( § 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt…
…Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge; der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 19 Rz 13). Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers können demnach nicht im Weg des…
…Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten, ist der ruhende Nachlass auch Adressat von Bescheiden (VwGH 09.09.2015, Ro 2014/16/0031). Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt gemäß § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es findet somit keine Gesamtrechtsnachfolge statt. Der Zustand des…
… 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt…
…Im gegenständlichen Fall wurde der Nachlass gemäß § 154 AußStrG für überschuldet erklärt und das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt an die Mutter des Beschwerdeführers überlassen. Mangels Einantwortung ist im gegenständlichen Fall kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 19 BAO vorhanden. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches § 206 Abs…
…dadurch berichtigt werden. Wird neben unbeweglichem Vermögen auch bewegliches Vermögen überlassen, ist die Gegenleistung proportional aufzuteilen." Im Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass die Erstbehörde verkenne, dass durch die Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nicht die ganze Forderung des BF abgegolten werde, sondern nur ein…
…Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über (§ 19 Abs. 1 1. Satz BAO). Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), kommt es nicht zur Einantwortung eines Erben und zu keiner Gesamtrechtsnachfolge des Erben…
…von diesem Beschluss des Gerichtes abzuweichen, da dieser Beschluss in einem Verfahren nach dem Außerstreitgesetz ergangen ist und genau über jenes Sachverhaltselement abspricht, das die Abgabenbehörde ihrer Entscheidung zugrunde zu legen hat, nämlich die Höhe der aus dem Nachlass an Zahlungs statt zugewiesenen Aktiva. Zulässigkeit…
…Teil des die Pensionsansprüche betreffenden Steuerguthabens somit ebenso wie der entsprechende Anteil an den zugrundeliegenden Pensionsansprüchen selbst nicht in den Nachlass fällt, wurde er vom Rekursgericht im Ergebnis zu Recht auch nicht bei der Überlassung an Zahlungs statt unter den Aktiva berücksichtigt." Diese Entscheidung des…
…gemäß § 153 Außerstreitgesetz (AußStG) eine Abhandlung unterblieb. Mangels Einantwortung der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger (Beschluss des Bezirksgerichtes, Aktenzahl AZl.). Bei der sog „Abtuung armutshalber“ (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der…
…nicht stattfindet, besteht die Rechtspersönlichkeit des ruhenden Nachlasses fort (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Bei der Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es kommt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt…
…in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss (vgl VwGH 31. März 2011, 2010/15/0150). Da im Beschwerdefall eine überschuldete Verlassenschaft vorlag und somit lediglich antragsgemäß die Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG erfolgte, kommt es mangels Verlassenschaftsabhandlung zu keiner Gesamtrechtsnachfolge nach …
…erblasserische Zugmaschine ... frei zu verfügen ... . Mit Beschluss vom 04. April 2014 erfolgte an die Bf. die Überlassung des Nachlasses des verstorbenen VATERS der Bf. an Zahlungsstatt: In der Verlassenschaftssache nach dem am 14 verstorbenen (Vaters der Bf.) werden ... die nachstehend angeführten erbl. Guthaben und Fahrnisse…
…nicht stattfindet, besteht die Rechtspersönlichkeit des ruhenden Nachlasses fort (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Bei der Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es kommt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt…
…nach der Bf. keine Abhandlung stattgefunden habe. Über Anfrage des Bundesfinanzgerichtes an den Notar wurde präzisiert, dass das Nachlassvermögen nach der am 02.05.2017 verstorbenen Bf. im Außerstreitverfahren XXX beim Bezirksgericht BG gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen worden sei. Im Wesentlichen wäre…
…Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§ 109 Jurisdiktionsnorm) beantragen. […]" Das Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz - AußStrG), BGBl I 2003/111 idF BGBl I 2019/38, lautet auszugsweise: "Überlassung an Zahlungs statt…
…Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Die Überlassungsempfänger, denen nur die individualisierten Vermögenswerte in ihr Eigentum übertragen werden, gelten lediglich als Einzelrechtsnachfolger des Erblassers. (Schilchegger/Gruber…
… Bestätigung einer Bank, wonach der Bestattungsaufwand von € 5.215 ausschließlich vom Konto des Bf. bezahlt worden sei; Protokoll eines Notars vom 25.11.2013 betreffend Antragstellung auf Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt durch einen der vier Söhne der Verstorbenen, der zugleich ihr Sachwalter…
…Euro nicht übersteigen, sofern kein Antrag auf Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. Wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), kommt es nicht zur Einantwortung eines Erben und zu keiner Gesamtrechtsnachfolge des Erben, sondern zur Einzelrechtsnachfolge…