…gab ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft X bekannt, dass nunmehr ein Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in Auftrag gegeben werde, um die Anspruchsvoraussetzungen auf ein Überlassung an Zahlungs statt zu begründen. Alle sonstigen Nachlassverbindlichkeiten würden als bevorrechtet anerkannt werden, sodass das BF einziger Nachlassgläubiger werde…
…Beschwerde gemäß § 260 BAO zurückgewiesen werde. Zur Begründung führte es aus, es könnten einzelne (konkrete) Vermögensobjekte mit Gerichtsbeschluss überlassen werden, wenn in einer Verlassenschaftssache die Beschlussfassung über eine Abtuung armutshalber (§ 153 AußStrG) oder Überlassung an Zahlungsstatt (§ 154 AußStrG) erfolgte. Über die betreffenden, im Gerichtsbeschluss genannten…
…festgestellt, dass die Verlassenschaft nach der Bf mit einem Betrag von 4.340,09 Euro überschuldet ist. Mit den Aktiva wurden die Gebühr des Gerichtskommissärs und ein Teil der vom Sohn getragenen Bestattungskosten abgedeckt (Überlassung an Zahlungsstatt gemäß § 154 AußStrG). Da keine Einantwortung stattgefunden hat…
…vom 14.Sept.2018 und einem zugehörigen Überweisungsauftrag v. 1.Okt 2018, ein Beschluss des BG Z vom 12.Dez 2013 im Verlassenschaftsverfahren der am xx.Mai 2013 verstorbenen Anneliese Maria XY (Schwester der Bf) betreffend Überlassung an Zahlungsstatt an die Bf (§§ 154f AußStrG) übermittelt…
…§ 264 BAO die Vorlage an das Bundesfinanzgericht, die am 15.1.2016 erfolgte. Am ***Sterbedatum Bf1*** verstarb der Beschwerdeführer. Laut Auskunft des zuständigen Bezirksgerichtes Meidling wurde keine Erbantrittserklärung hinsichtlich der Verlassenschaft abgegeben. Das Verfahren wurde nach § 154 AußStrG durch Überlassung an Zahlungsstatt beendet. Der ruhende…
…eines Geschäftsanteils, eines PKW (Baujahr 1992) und eines Traktors (Baujahr 19977) nach ***1*** und Gerichtskommissionsgebühren in Höhe von € 110,16 sowie ein Beschluss über die Überlassung an Zahlungsstatt, woraus sich betreffend ***2*** Nachlassaktiva in Höhe von € 4.878,29 und Gerichtskommissionsgebühren in Höhe…
…10 ObS 133/92, EvBl 1993/112). Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungsstatt stellt keinen Erwerbstitel für die Erbschaft dar, sondern nur für die im Beschluss bezeichneten einzelnen Bestandteile und führt zur Einzelrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers können nicht im Weg…
…2021 verstorbenen. Mit Beschluss gem. § 154 AußStrG vom 25. Juni 2021 wurden der Bf. die Aktiva der Verlassenschaft an Zahlungsstatt überlassen. Des Weiteren wurde die Bf. darin ermächtigt, Anträge beim Finanzamt (insbesondere den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung) alleine zu stellen. Die Beschwerde wird damit begründet, dass…
…31 Euro gegen Bezahlung eines Teils der Passiva, der Bestattungskosten und der unbelegten Nebenspesen, iHv 3.113,60 Euro an Zahlungsstatt überlassen - die Summe der Passiva betrug 20.242,78 Euro wobei das ho. Finanzamt davon ausgeht, dass dieser Betrag ausschließlich oder großteils mit den…
…2021 vom 5. Mai 2022 aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, falls in einer Verlassenschaftssache die Beschlussfassung über eine Abtuung armutshalber (§ 153 AußStrG) oder Überlassung an Zahlungsstatt (§ 154 AußStrG) erfolge, einzelne (konkrete) Vermögensobjekte mit Gerichtsbeschluss überlassen werden würden können. Über die betreffenden, im Gerichtsbeschluss genannten, Vermögensgegenstände könne…
…beginne mit der Vertretungsvorsorge, die in § 156 AußStrG geregelt ist. Davor finden sich die Bestimmungen über das Vorverfahren. Zu diesem Vorverfahren gehört auch die Überlassung an Zahlungs statt (zB. § 153 AußStrG). Vor der Annahme durch den Erben wird die Verlassenschaft so betrachtet, als wenn sie…
…von 1.752,58 € gemäß § 154 f AußStrG an Zahlungsstatt überlassen. Die Überlassung an Zahlungsstatt erfolgte auf Grund des Antrages der Bf. im Hinblick darauf, dass sämtliche für eine Überlassung an Zahlungsstatt geforderten Voraussetzungen gegeben waren. Die Bf. hatte zunächst Ausgaben für folgende Begräbniskosten…
…des bürgerlichen Rechts gelten, ist der ruhende Nachlass auch Adressat von Bescheiden (VwGH 09.09.2015, Ro 2014/16/0031). Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt gemäß § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es findet somit keine Gesamtrechtsnachfolge statt. Der Zustand des ruhenden…
…die entsprechenden Zahlungsbelege und der Beschluss des Bezirksgerichtes Y vom 31. August 2010 über die Überlassung der Nachlassaktiva an die Bf. an Zahlungsstatt beigefügt. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 28. März 2011 wurde im Spruch des Bescheides die Abgabe in unveränderter Höhe von 2.283…
…Leistungsverzeichnis wie folgt: Pauschal Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung nach … Verfassen der Eingabe zur Vollmachtsbekanntgabe sowie zur Stellung des Antrages auf Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt Herstellen von 5 Beschlusskopien Durchführung der erforderlichen Korrespondenz | Honorar pauschal ermäßigt | 750,00 € | … | ……
…67 berichtigt. Der restliche Nachlass iHv EUR 3.975,41 wurde der Bezirkshauptmannschaft G, Fachgebiet Soziales, zwecks teilweiser Berichtigung ihrer nicht bevorrechteten Forderung iHv EUR 48.787,66 an Zahlungsstatt überlassen. Der Beschluss hält weiters zur Kenntnis fest, dass der Nettoerlös beim i Verein, Versicherungsadresse…
…479,15 € gemäß § 154 AußstrG dem Bf. (Sohn der Verstorbenen) an Zahlungsstatt überlassen. Laut Punkt 3 des Gerichtsbeschlusses waren die Gebühr des Gerichtskommissärs (Notar) in Höhe von 144,00 € vom Bf. zu bezahlen. Laut Punkt 4 war der Bf. nach Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses…
…84 Summe ... € 1.938,89 der erbl. Tochter (der Bf.) zur teilweisen Deckung ihrer Forderungen an beglichenen Begräbniskosten in der Höhe von € 5.954,13 gemäß § 154 f AußStG an Zahlungs statt überlassen. § 34 EStG 1988 lautet: Außergewöhnliche Belastung Abs. 1: Bei der…
…BAO7 Kommentar, § 19 Rz 13 mit JudVerw.). Zugleich wirkt eine Überlassung an Zahlungs statt verfahrensbeendend (Obermaier,a.a.O). Ein durch Beschluss nach § 154 AußStrG beendetes Verlassenschaftsverfahren hinterlässt die juristische Person ruhender Nachlass ohne organschaftliche Vertretung. Da juristische Personen durch ihre Organe handeln, erfordert die…
…zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist, oder wer beim Wegfall einer juristischen Person oder eines dieser ähnlichen Gebildes oder eines sonst verbleibenden Vermögens vertretungsbefugt ist. Im gegenständlichen Fall ist das Nachlassvermögen der Witwe an Zahlungs statt überlassen worden (§ 154 AußStrG). Es ist…