…Auf den bloßen Zahlungsfluss komme es nicht an. Der Anspruch auf die Abfertigung sei rechtlich erst im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe entstanden, sodass der gesamte Abfertigungsbetrag in die Übergangsbilanz bzw als Forderung in den Übergangsgewinn einzustellen sei. Unerheblich sei, dass der Bf einen ersten Abschlag erhalten…
…September 2022 angeforderten Unterlagen übermittelt, unter denen sich unter anderem eine "Übergangsbilanz per 31.12.2021" sowie eine Darstellung der "Übermitttlung des Übergangsgewinnes 2021" befinden. Mit Einkommensteuerbescheid vom 15. Dezember 2022 setzte die belangte Behörde die Einkommensteuer für das Jahr 2021 fest mit 87.458…
…Versicherungsvertreter am Stichtag 30. Juni 2011 zustehenden Ansprüche als im Übergangsgewinn zu berücksichtigenden Forderungen und gegen die Versagung des Hälftesteuersatzes für den Übergangsgewinn, der unter Berücksichtigung aller am Aufgabestichtag, auf den die Übergangsbilanz erstellt worden sei, das sei der 30. Juni 2011, bereits bestehenden und…
…der Umgründung per 31.12.2004 in die Fa. Q-GmbH. Die abgabenbehördliche Überprüfung der Übergangsbilanzdaten mit dem Ergebnis einer Abweichung vom erklärten Übergangsgewinn führte in weiterer Folge zur Erlassung des - angefochtenen - Bescheides gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2004…
…ihm noch Gewinne in Höhe von € 149.708,08 zuzurechnen. Diese nachträglichen laufenden Gewinntangenten würden sein steuerliches Kapitalkonto erhöhen und damit den Veräußerungsgewinn reduzieren. Die auf der Aktivseite der Übergangsbilanz angesetzten Beträge für "halbfertige Arbeiten" würden sich der sachlichen Nachvollziehbarkeit entziehen. Zwar habe ***B*** …
…das Finanzamt den Bf mit Ergänzungsersuchen vom 23. November 2016: Bzgl. der gemeldeten Betriebsaufgabe per 30.11.2015, werden Sie ersucht die Übergangsbilanz, Veräußerungsbilanz und die Berechnung der Betriebsaufgabe vorzulegen. Bitte um Zuordnung der Einnahmen zwischen den Ehegatten. An wem ist der Betrieb verkauft oder…
…Übergangsbilanz zum 31.12.2002 (Anlage I). Die Bewertung des Vermögens zum 31.12.2002 erfolgte zu Buchwerten nach steuerlichen Vorschriften. (4) Das ... einzubringende Vermögen ergibt sich aus der Einbringungsbilanz zum 31.12.2002 (Anlage II) (5) Aus dem Vermögen ... nicht übertragen werden gemäß Übergangsbilanz…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch pwt pannonische Wirtschaftstreuhand - Gesellschaft m.b.H., Hauptstraße 26, 7201 Neudörfl, über die Beschwerde vom 27. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29…
Im Beschwerdefall wurde über die behauptete Schenkung im Juli 2007 weder eine schriftliche Vereinbarung getroffen noch erfolgte eine Mitteilung an Finanzamt, Krankenkasse, Lieferanten oder Kunden. Nach außen trat unverändert die GesbR auf. Unmittelbare Zeugen der behaupteten Schenkung im Juli 2007 gibt es (abgesehen von B…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Johannes Böck sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Michael Schiller und Susanne Fazekas in der Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heller Consult Tax & Business GmbH, Pestalozzigasse 3/20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 13.11.2018 zuständigen Richter Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch PFK Centurion Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde 1.) vom 1.3.2007 gegen die Bescheide vom 20.12…
Im Falle des Eintritts eines Arbeitsgesellschafters bestehe keine Notwendigkeit zur Erstellung einer Bilanz, da sich bei Zusammenschluss mit einem Arbeitsgesellschafter die Frage der endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung naturgemäß nicht stelle (vgl. Hübner-Schwarzinger/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG13, § 24 Rz. 141). Dr. ***Bf2*** habe im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN B, Str 4/1, PlZl Scheffau am Wilden Kaiser, vertreten durch D Steuerberatung GmbH, Str1, PlZl. E, über die Beschwerde vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch die Aschauer & Rachbauer OG Steuerberatungsgesellschaft, Hochstraße, 4060 Leonding, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2024 gegen die Einkommensteuerbescheide 2020 bis 2022 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch JH STB MAG R VEJVAR-J HAUNSCHMID KG, Manzenreith 37, 4240 Lasberg, über die Beschwerde vom 12. Jänner 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 27.8.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 28.7.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der…