…zum Ablauf des Einbringungsstichtages (31.12.2004) sei der Gewinn des Restbetriebs "Baumschule" noch gemäß § 5 EStG 1988 ermittelt worden. Der Übergang der Gewinnermittlung sei 2005 erfolgt (Ausscheiden des gewillkürten Betriebsvermögens 2005). Hinsichtlich der näheren Begründung wurde auf die Ausführungen im Sachbescheid (Einkommensteuerbescheid 2005) verwiesen…
…Z 3 lit. a EStG 1988 lautet: "Beim Übergang auf die Gewinnermittlung gemäß § 5 ist der Grund und Boden steuerneutral auf den Teilwert im Zeitpunkt des Wechsels auf oder abzuwerten." § 5 Abs. 1 EStG 1988 lautet: "Für die Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen, die nach § 189 UGB…
…die Erfassung des Grund und Bodens im Jahr 2010 über das Privatkonto als Privateinlage stelle hinsichtlich des bisher nicht erfassten Bilanzansatzes lediglich eine Bilanzberichtigung dar. Seit dem Jahr 2010 werde der Gewinn gemäß § 5 EStG 1988 ermittelt (§ 189 UGB). Beim Übergang auf die Gewinnermittlung gemäß…
…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht geschmälert. Der Begriff der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" wird im Übrigen nicht in § 19 KBGG, sondern in § 34 Abs. 4 EStG 1988 verwendet, auch dort ist auf das nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 zu ermittelnde Einkommen (mit Hinzurechnungen nach § 34 Abs. 5…
…2012 - für den Fall, dass im Abgabenverfahren des Jahres des Überganges auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 Zweifel an der Richtigkeit des vom Steuerpflichtigen angesetzten Teilwertes hervorkamen, über die Höhe des Teilwertes auf Antrag oder von Amts wegen ein gesonderter Feststellungsbescheid gemäß § 92 Abs…
…§ 4 Abs 10 EStG, Rz 5, sei davon nicht die Rede. Dort werde nur gesagt, dass bei Übergang von Pauschalierung auf eine Ermittlung nach § 4 Abs 1 die allgemeinen Regeln der Übergangsgewinnermittlung analog anzuwenden seien (dh Zuschlag für Warenvorrat und Lieferforderungen, Abschlag für Lieferverbindlichkeiten und…
…die auch die Verbindlichkeit gegenüber seinem russischen Geschäftspartner mitumfasst habe. Anderseits wertete der Bf den Ausweis eines „Verrechnungskontos“ für die Firma XY in der letzten Schlussbilanz des EU vor dem Übergang auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG per 1.1.1999 als Nachweis…
…auf Dauer die tatsächliche Herrschaftsmacht auszuüben und andere von der Verfügungsgewalt und der Nutzung auszuschließen (zB. VwGH 20.11.1990, 90/14/0139). Dies gilt auch für Fremdgelder, die bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 nur dann (gewinnneutral) zu erfassen…
…oder der Aufgabe nach § 4 Abs. 1 oder § 5 zu ermitteln. Die Aufgabe eines Betriebes durch einen Einnahmen-/Ausgabenrechner (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) erfordert gemäß § 4 Abs. 10 EStG 1988 einen Übergang auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Gemäß § 32 EStG 1988 gehören zu den…
…EStG 1988) ist auf das Kalenderjahr umzustellen. Dadurch ergibt sich ein längerer Besteuerungszeitraum, da zum 31.12. des jeweiligen Jahres ein Rumpfwirtschaftsjahr eingeschaltet werden muss. - Gewillkürtes Betriebsvermögen gilt mit Beginn des Wirtschaftsjahres, für das erstmals keine Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 erfolgt, als entnommen. Die…
…AB könnten die während der Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 angesammelten stillen Reserven des dem notwendigen Betriebsvermögens zuzurechnenden Grund und Bodens einer Rücklage zugeführt werden. Wie in Punkt A („Grund und Boden“) zu Tz 1 detailliert dargestellt, ermittelte der Prüfer für BB einen auf Grund…
…für die Umsatzsteuer nur unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG 1994 durch eine gegenüber dem Finanzamt abgegebene schriftliche Erklärung als Veranlagungszeitraum wählen könne. Voraussetzung nach § 20 UStG 1994 sei, dass der Unternehmer den Gewinn für seinen Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 EStG 1988…
…hinsichtlich der Berücksichtigung von Wertminderungen des Betriebsvermögens beim Übergang auf Buchführung) mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden. ... § 17 EStG 1988 lautet: § 17. (1) Bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 oder des § 23 können die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß …
…den Hinweis auf die Ausführungen in Hofstätter/Reichel, Rz 5, zu § 4 Abs 10 EStG betrifft, so führt dieser zu keinem anderen Ergebnis. Dort ist festgehalten, dass sich beim Übergang auf den Betriebsvermögensvergleich ein Übergangsgewinn oder -verlust ergeben kann, "soweit die Gewinnermittlung die Bestandesveränderungen nicht…
…1 oder 3 auf § 5 oder hinsichtlich der Berücksichtigung von Wertminderungen des Betriebsvermögens beim Übergang auf Buchführung) mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden." Gemäß § 24 Abs. 1 EStG 1988 sind Veräußerungsgewinne Gewinne, die bei der Veräußerung oder der Aufgabe des Betriebes erzielt werden. Nach …
…EStG 1988 basiert, war die Eröffnungsbilanz der neu gegründeten Firmenname-1 GmbH zum 1.1.2013, wie in der Beschwerde zutreffend angemerkt, auf Basis des § 5 EStG 1988 zu erstellen. Dem Bf ist nur ein Übergangsgewinn aus dem Wechsel von der Gewinnermittlung seines Einzelunternehmens nach…
…Erzeugnisse die im Abs 9 genannten Werte oder Mengen übersteigt. Unter Punkt 1 wurde festgestellt, dass der Bf im Rahmen der von ihm betriebenen Gärtnerei Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und den Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG 1988 ermittelt. Für die Gewinnermittlung nach § 5 Abs…
…sind auf Grund von Erfahrungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der jeweiligen Gruppe von Steuerpflichtigen festzusetzen. Solche Durchschnittssätze sind nur für Fälle aufzustellen, in denen weder eine Buchführungspflicht besteht noch ordnungsmäßige Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ermöglichen (§ 17 Abs. 4 EStG 1988…
…den Hinweis auf die Ausführungen in Hofstätter/Reichel, Rz. 5 zu § 4 Abs. 10 EStG 1988, anlangt, so führt dieser zu keinem anderen Ergebnis. Dort ist festgehalten, dass sich beim Übergang auf den Betriebsvermögensvergleich ein Übergangsgewinn oder -verlust ergeben kann, "soweit die Gewinnermittlung die Bestandsveränderungen…
…Nach Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer (EStG 1988), § 4 Abs. 10 EStR Rz. 5, werde man daher davon ausgehen müssen, dass - soweit die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen erfolgt - die Bestandsveränderungen nicht berücksichtigt sind, also der Einnahmenüberschussrechnung gleichzuhalten ist und beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich ein Übergangsgewinn oder -verlust entstehen…