…mit ihren von der brasilianischen Botschaft bezogenen Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegt. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung bestehen für ausländische Diplomaten in Österreich Sonderregelungen auf Basis des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl 66/1966)…
…Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl. Nr. 66/1966 lautet auszugsweise: Artikel 1 Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung: a) der Ausdruck „Missionschef“ bezeichnet die Person…
…Beschwerde ein. In der Rechtsmittelschrift bringt sie vor, die Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) und konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969) gäben in puncto soziale Sicherheit eine Befreiung von der sozialen Sicherheit vor. Diese erläuterten jedoch des Weiteren die freie Entscheidung…
… 133 ff leg. cit. 2.4. Die Einwendungen des Beschwerdeführers, der für sich den Status eines Diplomaten im Sinn des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl Nr. 66/1966) in Anspruch nimmt, sind nicht nachvollziehbar, weil es keinen Staat "Germanitien" gibt. Vielmehr handelt es sich…
…37 Abs. 2 WDK ( Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) BGBl. Nr. 66/1966) beschäftigt. Ob er im streitgegenständlichen Zeitraum noch die Privilegien der Art. 33 Abs. 1 WDK (Befreiung von den österreichischen Vorschriften über soziale Sicherheit) und Abgabebefreiung der Bezüge nach Art. 37 Abs…
…FPG). Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl 1966/66 sowie verschiedenen Abkommen mit internationalen Organisationen und Institutionen und verschiedenen bilateralen Abkommen genießen Diplomaten und bestimmte andere Personen Immunitätsrechte und verschiedene Privilegien. Die Artikel 33 und 37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen lauten: …
…II Nr 137/2010, vom 17.05.2010, werden Lichtbildausweise in roter Farbe für Personen, die in Österreich Träger diplomatischer Privilegien und Immunitäten sind, ausgestellt. Gemäß des somit anwendbaren Art 34 des Wiener Übereinkommens vom 18.04.1961, BGBl Nr 66/1966, über diplomatische Beziehungen…
…beziehe aus dieser früheren Tätigkeit Pensionseinkünfte, die von der Schweizer Botschaft auf ein Schweizer Bankkonto gutgeschrieben worden seien. Diese Bezüge seien gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961, BGBl Nr 66/1966, in Österreich steuerbefreit. Gemäß EAS-Auskunft des BMF vom…
…Betracht. Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission und deren haushaltszugehörige Familienmitglieder haben gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBI. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie weder Österreichische Staatsbürgerinnen noch in Österreich ständig ansässig sind oder auf sie die Verordnungen (EG) Nr…
…gegeben. Es besteht Streit darüber, ob ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Sohn der Beschwerdeführerin besteht. Rechtliche Würdigung Gem Art 37 Abs 1 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966), dessen Geltungsbereich sich auch auf A*** erstreckt, genießen die zum Haushalt eines…
…stelle der DB nach dem FLAG 1967 eine Steuer dar, von deren Entrichtung die Bf. nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) und nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969) befreit sei. Die Selbstberechnung des DB erweise…
…In der Rechtsmittelschrift nimmt der Bf auf die Bescheidbegründung Bezug, wonach nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals einer Mission […] keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, sofern sie weder österreichische StaatsbürgerInnen noch ständig in Österreich…
…Familienmitglieder, welche wie dargestellt für Drittstaatsangehörige von Bedeutung sind, finden sich im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBI. Nr 66/1966 ("Wiener Diplomatenkonvention" - WDK), sowie im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBI. Nr 318/1969 ("Wiener Konsularkonvention" - WKK). Anmerkung: Die vorliegenden Abkommen sind völkerrechtliche Verträge…
…2.2013 weist der Bf. darauf hin, dass er im diplomatischen Dienst von H. stehe und hoheitliche Aufgaben von seinem Zweitwohnsitz aus wahrnehme. Auf ihn sei das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen anzuwenden (Steuer-und Abgabenbefreiung, Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten, Unverletzlichkeit der Wohnung des…
…verfolgt demnach die Integration der europäischen Völker. Die für Diplomaten und ihre Familienangehörigen sowie für diplomatische Einrichtungen geltende Völkerteilrechtsordnung [insbes Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD] verfolgt hingegen das Ziel, die Diplomaten und diplomatischen Einrichtungen durch Immunitätsrechte und Privilegien der Rechtsordnung des Empfangsstaates zu entziehen…
…und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 53 Abs 1 und 2 FLAG 1967 lauten: "(1) Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…1967 sind Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Mittelpunkt der Lebensinteressen Eine Person hat den Mittelpunkt der Lebensinteressen in dem Staat, zu welchem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen…
…wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Nach § 53 Abs. 1 FLAG 1967 sind Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem…
…Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung…
…Abschnitt 38 lit. c des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen iVm Art. 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen seien er und seine Ehefrau von der Entrichtung der Grunderwerbsteuer befreit. In Unkenntnis der Befreiungsbestimmung habe…