…1 Z 1 GrEStG unterliegen, weshalb vom Kaufpreis in Höhe von € 275.000 die Grunderwerbsteuer gegenüber der Z-GmbH entsprechend festgesetzt wurde. Bescheid-2: Der zweite Erwerbsvorgang habe als Abtretung des Übereignungsanspruches von der Z-GmbH an den Bf stattgefunden. Dieser würde als Vertragsübernahme…
Im gegenständlichen Beschwerdefall liegt der Schwerpunkt des Verfahrens zudem auf der Auslegung der von den Parteien abgeschlossenen Verträge. Der Verwaltungsgerichtshof hat zum Beschluss vom 10.09.2018, Ra 2018/16/0119, folgenden Rechtssatz 1 verfasst: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann einer Rechtsfrage im…
…1 Rz 213; VwGH 29.7.2004, 2004/16/0053). Wie auch im vorliegenden Fall, kann eine Vertragsurkunde eine Vielzahl von Übereignungsansprüchen begründen. Es liegen dabei dann so viele Erwerbsvorgänge vor, wie Grundstücke übertragen wurden (vgl VwGH 28.9.1998, 96/16/0135); im vorliegenden…
…einem Kauf 2. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen, … … 6. bei der Abtretung des Übereignungsanspruches die Übernahme der Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft, das den Übereignungsanspruch begründet hat, einschließlich der besonderen Leistungen, zu denen sich…
Die BCCS war ein SPV (special purpose vehicle), der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer…
…ist der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 bereits dann erfüllt, wenn der Erwerber auf Basis eines Verpflichtungsgeschäftes (Titelgeschäftes) einen durchsetzbaren Übereignungsanspruch erhält, auf die grundbücherliche Durchführung des Eigentumserwerbes kommt es hingegen nicht an (vgl. dazu Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern II, 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
…die Genehmigung erfolgt. Die ***X1*** GmbH habe mit Kaufvertrag vom 28.12.2018 die Beschwerdeführerin an ihrer Stelle namhaft gemacht. Die Abtretung des Übereignungsanspruches der ***X1*** GmbH an die Beschwerdeführerin sei ein Rechtsvorgang nach § 1 Abs 1 Z 3 GrEStG. Mit gesonderten, weitgehend inhaltsgleichen Schreiben…
…die Genehmigung erfolgt. Die Beschwerdeführerin habe mit Kaufvertrag vom 28.12.2018 die ***X2*** GmbH an ihrer Stelle namhaft gemacht. Die Abtretung des Übereignungsanspruches der Beschwerdeführerin an die ***X2*** GmbH sei ein Rechtsvorgang nach § 1 Abs 1 Z 3 GrEStG. Mit gesonderten, weitgehend inhaltsgleichen Schreiben…
…und der Vereinbarung, die als Option bezeichnet worden sei und der Besonderheit, dass die Vermieterin einen sechsmonatigen Kündigungsverzicht abgegeben habe, bereits die Abtretung eines Übereignungsanspruches auf ein Grundstück fest vereinbart worden, der beide Vertragsteile sogleich und unbedingt gebunden habe (vgl. hierzu Judikatur zu § 1 Abs…
…885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob das Übereinkommen bereits auf die Begründung eines Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klageweg, also unmittelbar durchsetzen kann. Bei…
…entfallen) inkl. AK und Kosten der Führung des Treuhandkontos zusammen. Gegenstand der Bemessung ist die Abtretung des Übereignungsanspruches für die Gebäude auf fremdem Grund." Das Schreiben des steuerlichen Vertreters des Beschwerdeführers vom 12. März 2019 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: "Ich halte einleitend fest, dass…
…dem GrEStG, entstehen. Ist dagegen der Vertrag so beschaffen, dass er die Durchsetzung des Übereignungsanspruches im Rechtsweg ermöglicht, liegt ein die (sowohl Einkommen- als auch Grunderwerb-) Steuerpflicht auslösender Vertrag vor, weil sowohl der Erwerb nach dem GrEStG als auch die Anschaffung bzw Veräußerung nach § 30…
…dem GrEStG, entstehen. Ist dagegen der Vertrag so beschaffen, dass er die Durchsetzung des Übereignungsanspruches im Rechtsweg ermöglicht, liegt ein die (sowohl Einkommen- als auch Grunderwerb-) Steuerpflicht auslösender Vertrag vor, weil sowohl der Erwerb nach dem GrEStG als auch die Anschaffung bzw Veräußerung nach § 30…
…der zufolge das Vorliegen einer einverleibungsfähigen Urkunde eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Parteien voraussetzt, - somit für das Erfüllungsgeschäft - von Interesse. Das Bestehen eines Übereignungsanspruches nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 setzt nach der stRsp des VwGH allerdings nicht das Vorliegen…
…und vom 27.10.2000, 99/16/0481 und UFS vom 24.8.2006, RV/0288-G/06).Vielmehr geht in diesem Fall der Übereignungsanspruch direkt vom zurückgetretenen Erwerber auf den anderen Erwerber über (VwGH 28.9.2000, 97/16/0326). Befreiungsbestimmung nach § 3 GrEStG …
…der zufolge das Vorliegen einer einverleibungsfähigen Urkunde eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Parteien voraussetzt, - somit für das Erfüllungsgeschäft - von Interesse. Das Bestehen eines Übereignungsanspruches nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 setzt nach der stRsp des VwGH allerdings nicht das Vorliegen…
…der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, 3. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruches begründet, 4. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufanbot begründet. Dem Kaufanbot steht ein Anbot zum…
…Abs. 2 GrEStG 1987 zu trennen sei. (UFS 18.08.2003, RV/0036-I/03). Im vorliegenden Fall beziehe sich die aufschiebende Bedingung nicht auf den Übereignungsanspruch, sondern auf einen Teil des Kaufpreises. Als Gegenleistung im Sinne des § 5 GrEStG 1987 gelte nur das, was…
…Investorentreffens Dezember 2007. Hier kam es zu einer konstitutiven Beschlussfassung zur Begründung eines Übereignungsanspruches in Bezug auch auf in dieser Versammlung ausgehandelten und dem Ausmaß nach definierten ideellen Anteilen an der Liegenschaft F-Gasse. Dass es erst zu einem späteren Zeitpunkt zur einer Verschriftlichung dieses…