… 295 Abs 3 BAO baut auf Abs. 1 auf (arg: "auch ansonsten"). Ein Antrag auf eine amtswegige Maßnahme ist nicht zulässig, weshalb er zurückzuweisen ist (vgl UFS 12.9.2008, RV/2574-W/08). Die denkbare Ausnahme, dass ein Antrag auf eine amtswegige Maßnahme gestellt…
…dass die Ableitung bzw. Abänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO selbst nicht einmal die Rechtskraft eines Grundlagenbescheides voraussetze. Es soll sohin zwar möglich sein, von Nichtbescheiden Bescheide abzuleiten, jedoch dann im Nachhinein eine amtswegige Änderung nicht infrage kommen. Dies widerspricht jeglicher Rechtslogik. Darüber hinaus seien…
…nur über den Antrag nach § 295 Abs 4 BAO ab, was sich wohl auch daraus ergibt, dass in § 295 Abs 1 BAO ein Antragsrecht nicht vorgesehen ist, zumal es sich dabei um eine amtswegige Maßnahme handelt (BFG 20.6.2018, RV/3100521/2015 [Behandlung einer…
…Unrecht auf § 295 BAO gestützten Bescheides): "Eine Maßnahme nach § 295 BAO setzt die nachträgliche Erfassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) rechtswidrig. Dies kann…
…nur über den Antrag nach § 295 Abs. 4 BAO ab, was sich wohl auch daraus ergibt, dass in § 295 Abs. 1 BAO ein Antragsrecht nicht vorgesehen ist, zumal es sich dabei um eine amtswegige Maßnahme handelt (BFG 20.6.2018, RV/3100521/2015 [Behandlung einer…
…Beschwerde ist somit nicht stattzugeben. III.) Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 lit. a und lit. b BAO betreffend die Einkommensteuerbescheide 1990 - 1997 In der Beschwerde wird vorgebracht, dass der Wiederaufnahmeantrag nur in Verbindung mit der Bestimmung des § 295 Abs…
…Maßnahme auch nicht zum Vorwurf gemacht werden. Auf Grund der Änderung dieses Grundlagenbescheides war gemäß § 295 Abs. 1 BAO der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 abzuändern, was mit Bescheid vom 05.11.2014 durch das Finanzamt A erfolgt ist. C) Eingeschränktes Beschwerderecht gemäß § 252 BAO…
… 302 Abs. 2 BAO für die Antragstellung nicht möglich sein. Es würde im vorliegenden Fall daher ausschließlich die Bestimmung des § 295 Abs. 1 BAO bleiben, für die jedoch kein Antragsrecht vorgesehen sei, weil es sich um eine amtswegige Maßnahme handle. Demzufolge stellte der Bf zusammengefasst…
…Ausführungen Gemäß § 260 Abs 1 lit a Bundesabgabenordnung (BAO) ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Gemäß § 262 ist über die Bescheidbeschwerde nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid…
…worden sind. Ein etwaiger Antrag auf Änderungen sei bei der Feststellung (beim Grundlagenbescheid) einzubringen. Im Übrigen sei der Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten sei, im Fall der nachträglichen Änderung, Aufhebung oder…
…vgl. Ritz, BAO5, § 295 Rz. 10 mit Darstellung des Meinungsstandes). Wird der Einkünftefeststellungsbescheid erst nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids (rechtswirksam) erlassen (oder geändert), ist der Einkommensteuerbescheid zwingend nach § 295 Abs. 1 BAO abzuändern (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg], MSA EStG 11. EL § 39 Anm…
…auch mit Beschwerdevorentscheidung) ausgesprochen wird, dass ein solches Dokument eben kein Bescheid ist und damit auch keine taugliche Rechtsgrundlage für eine rechtskraftdurchbrechende Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO darstellen kann. Allerdings entfaltet auch ein Bescheid nach § 295 Abs 1 BAO, der sich letztlich auf einen…
…Aussetzungszinsen im Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu berechnen. Diese Pflicht zur nachträglichen Anpassung der Aussetzungszinsen ist von Amts wegen und auch im Falle einer nachträglichen Änderung des zugrundeliegenden Bescheids nach § 295 Abs 1 BAO durchzuführen (Ritz, BAO, 6…
…Mit Bescheid vom 05.11.2008 ist seine Erstveranlagung erfolgt. Aufgrund des oben angeführten neu ergangenen Feststellungsbescheides vom 02.02.2018 fertigte das zuständige Finanzamt am 07.02.2018 (basierend auf § 295 Abs 1 BAO) einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 an den Bf…
…Ra 2021/15/0050). Bei der amtswegigen Aufhebung eines Bescheides nach § 299 Abs. 1 BAO handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 20 BAO zu beurteilen ist. Gemäß § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen…
…Wörtlich sei ausgeführt worden: "Wir ersuchen um Stattgabe unseres Antrages bzw. regen eine amtswegige Wiederaufnahme an und bitten um Entfernung aller rechtswidrig nach § 295 Abs. 1 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheide 2000 bis hin zum Ursprung, sodass ausschließlich der Einkommensteuerbescheid 2000 vom 28.11.2002 (=Erstbescheid) rechtsgültig…
…295 Abs. 1 BAO) zulässig gewesen. Amtswegige Bescheidänderungen nach § 295 Abs. 1 BAO sind wie oben bereits erwähnt nach der Regelung des § 302 Abs. 1 BAO nur innerhalb der Verjährungsfrist zulässig. Da die Verjährung betreffend Körperschaftsteuer 2010 mit Ablauf des Jahres 2016 bereits eingetreten ist…
…der Stellungnahme vom 09.09.2019 teilte das Finanzamt im Wesentlichen mit, dass amtswegige Bescheidänderungen nach § 295 Abs. 1 BAO nach der Regelung des § 302 Abs. 1 BAO nur innerhalb der Verjährungsfrist zulässig. Da die Verjährung betreffend Körperschaftsteuer 2010 mit Ablauf des Jahres 2016 bereits…
…21.11.2007 ist die Forderung gegen die Fa. V-GmbH bei der Ermittlung des Übergangsgewinns anlässlich der Einbringung der Einzelfirma des Bf. in die Fa. Q-GmbH nicht berücksichtigt worden. Ein Vergleich zwischen dem vorläufigen Bescheid 2004 gemäß § 295 Abs. 1 BAO in der…
…BAO stützt, setzt allerdings voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Be-scheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist (VwGH 22.3.1983, 82/14/0210; vgl. auch BFG 22.9.2021, RV/ 5100242/2011; Ritz/Koran, BAO7 § 252 Rz 3). Gemäß § 295 Abs. 1 BAO…