…15/0114, insbesondere aus dem Verweis auf § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist (vgl. VwGH 20.12.2016, Ra 2014/15/0011, Rn 21). Im zitierten…
…Verweis auf § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde nach der ab 1. Jänner 2002 geltenden Fassung des § 2…
…einer Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…Fahrzeit mit dieser Verbindung beträgt 1 Stunde und vier Minuten. Diese Verbindung stellt für den Sohn der Bf das „günstigste öffentliche Verkehrsmittel“ iSd VO des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dar. 3. Beweiswürdigung: Die getroffenen Feststellungen ergaben sich widerspruchsfrei…
…wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei seien die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel (Bahnhof ***3*** - Bahnhof Salzburg …
…Studienort Linz rd. 32 km entfernt. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel ist die Bahn. Die Fahrzeit zwischen der Einstiegshaltestelle E und dem HBF Linz beträgt 38 Minuten. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich aus der Aktenlage und den vom Beschwerdeführer eingebrachten Schriftsätzen. Die Bestimmung…
…besuchten Lehrveranstaltungen kommt es daher nicht an. Das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" im Sinne der zitierten Bestimmungen muss lediglich während des Tages Verkehrsverbindungen mit einer Fahrdauer von höchstens einer Stunde sicherstellen. Ob der/die Auszubildende dieses Verkehrsmittel auch tatsächlich benutzen kann, ist dagegen nicht zu berücksichtigen…
…Der Wohnort S 1 liegt vom Studienort S 2 rd. 40 km entfernt. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel ist die Bahn. Die Fahrzeit zwischen der Einstiegshaltestelle F und dem Hauptbahnhof S 2 beträgt 49 Minuten. Die Haltestelle F liegt vom Wohnort S 1 2,5 km…
…Fahrtzeit jeweils unter einer Stunde beträgt, festgehalten werden, dass das schnellste öffentliche Verkehrsmittel, wie in der Beschwerde vom 11.12.2018 ausgeführt, aufgrund mehrstündiger Wartezeit nicht als das günstigste Verkehrsmittel herangezogen werden kann. Dieser Umstand wurde vom Finanzamt nicht gewürdigt. In der BVE wurde vom…
…angegeben, selbiges gelte für die Retourstrecke. Maßgeblich sei das jeweilige ("günstigste") öffentliche Verkehrsmittel. Dem Vorlagebericht waren zwei Ausdrucke der ÖBB-Fahrplanauskunft beigelegt, wonach bei Abfahrten im Vormittag vom Hauptbahnhof ***OrtGmd** nach Bahnhof ***FH*** die Fahrtdauer in der Regel jeweils bei unter 40 Minuten gelegen war…
…2012, 2011/15/0168; Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 34 Rz 72 [Stand 1.4.2019, rdb.at] ). Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Wohnort und dem Studienort ist somit die schnellstmögliche Verbindung zwischen diesen Orten (VwGH 27. 8. 2008, 2006/15/0114; Wiesner/Grabner…
…Knechtl/Wanke, EStG § 34 Rz 71). Das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" im Sinne der zitierten Bestimmungen muss lediglich während des Tages Verkehrsverbindungen mit einer Fahrdauer von höchstens einer Stunde sicherstellen. Ob der/die Auszubildende dieses Verkehrsmittel auch tatsächlich benutzen kann, ist dagegen nicht zu berücksichtigen. Die…
…2011/15/0168; VwGH 20.12.2016, Ra 2014/15/0011). Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten (vgl. etwa VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114). Die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde spielt…
…0168; Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 34 Rz 72 [Stand 1.4.2019, rdb.at] ). Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Wohnort und dem Studienort ist somit die schnellstmögliche Verbindung zwischen diesen Orten (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114; Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG …
…innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort Wels. Laut Routenplaner ist Linz von Wels rund 30 Kilometer entfernt. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel ist die Bahn (ÖBB) und zwar die Strecke zwischen Wels Hauptbahnhof und Linz Hauptbahnhof. Die Fahrzeit der Züge zwischen diesen Bahnhöfen beträgt…
…Verweis auf § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde nach der ab 1. Jänner 2002 geltenden Fassung des § 2…
…dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel in beiden Fahrtrichtungen jeweils weniger als eine Stunde benötige. Der Gesetzgeber habe damit bewusst Unschärfen in Kauf genommen. Er habe eine andere Fahrtdauer eines für den Studierenden im Einzelfall zweckmäßigeren Verkehrsmittels in Kauf genommen. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen…
…bzw. zurück ab ca. 18 Uhr). Maßgeblich ist das jeweilige ("günstigste") öffentliche Verkehrsmittel. Beim zu Meidling nahen Wiener Hauptbahnhof liegt insgesamt eine ungünstigere Verkehrsanbindung im Vergleich zu Wien Meidling vor, in der Früh wird wochentags zwar eine Bahnverbindung mit einer ähnlichen Fahrzeit angeboten (55 min)…
…besuchten ab September 2014 das vom Wohnort 34 km entfernte Privatgymnasium in PLZA Studienort, AdrA. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort Wohngemeinde zum Studienort Studienort und vom Studienort zum Wohnort beträgt jeweils nicht mehr als eine Stunde. Für Betreuungskosten ihrer beider Kinder durch Tennisschule, Landesmusikschule…
…günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten. Bei Katastralgemeinden ist auf den zentralen Bahnhof oder auf die zentrale Haltestelle der jeweiligen Ortsgemeinde abzustellen. Nach der zuletzt genannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich beim günstigsten öffentlichen…