…einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. ... d) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere…
…begonnenen weiteren Berufsausbildung. Zufolge dieser ausdrücklichen Beschränkung auf Familienbeihilfezahlungen zwischen Ende der Schulausbildung und frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung ergibt sich, dass § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nach der Rechtslage ab dem Budgetbegleitgesetz 2011 nicht mehr Zeiten zwischen zwei Berufsausbildungen ebenfalls als "Berufsausbildung…
…der ab 1. Juli 2011 gültigen Fassung besteht für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der…
…ersten Versuch) erfolgt. Durch die genannten Regelungen sollen unvermeidbare Lücken geschlossen werden, die dadurch entstehen, dass etwa der Schulabschluss im Sommer erfolgt, und der Lehr- und/oder Hochschulbetrieb für eine fortgesetzte (Berufs-)Ausbildung erst im Herbst aufgenommen wird, oder durch Zwischenzeiten zwischen dem Ende eines…
…Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, e) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz…
…zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem" Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird (lit. d) - für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz…
…ersten Versuch) erfolgt. Durch die genannten Regelungen sollen unvermeidbare Lücken geschlossen werden, die dadurch entstehen, dass etwa der Schulabschluss im Sommer erfolgt, und der Lehr- und/oder Hochschulbetrieb für eine fortgesetzte (Berufs-)Ausbildung erst im Herbst aufgenommen wird, oder durch Zwischenzeiten zwischen dem Ende eines…
…aus einem formal festgelegten späteren Ende des Studienjahres, in dem das Studium (schon vor diesem formalen Ende) abgeschlossen worden war, ab, bzw. erachtet eine Unterscheidung bei Anspruchszuerkennung für Zeiträume zwischen Abschluss einer Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung (bei Beginn der weiteren Berufsausbildung zum…
…Familienbeihilfe gegeben ist. Nur in zwei Fällen normiert das FLAG 1967 einen Anspruch auf Familienbeihilfe für "Zwischenzeiten" oder "Überbrückungszeiten". Beihilfenanspruch besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 für die Zeit nach Abschluss der Schulausbildung bis zum frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung und gemäß …
…für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird". Gemäß § 2 Abs. 1 lit. e FLAG…
…Familienbeihilfe gegeben ist. Nur in zwei Fällen normiert das FLAG 1967 einen Anspruch auf Familienbeihilfe für "Zwischenzeiten" oder "Überbrückungszeiten". Beihilfenanspruch besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 für die Zeit nach Abschluss der Schulausbildung bis zum frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung und gemäß …
…des Zivildienstes und dem Beginn der Berufsausbildung (von der Bf "Zwischenzeiten" genannt) zu (vgl. BFG 2.8.2019, RV/7100092/2017). Das FLAG 1967 sieht für volljährige Kinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe zwischen dem Abschluss einer Berufs(teil)ausbildung und den Beginn einer weiteren Berufs…
…Familienbeihilfe gegeben ist. Nur in zwei Fällen normiert das FLAG 1967 einen Anspruch auf Familienbeihilfe für "Zwischenzeiten" oder "Überbrückungszeiten". Beihilfenanspruch besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 für die Zeit nach Abschluss der Schulausbildung bis zum frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung und gemäß …
…eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, c) …. d) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere…
…welcher unmittelbar an das Ende des Zivildienstes anschloss, ist auf § 2 Abs. 1 lit. e FLAG 1967 näher einzugehen, welcher einen Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst und dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Beginns oder der Fortsetzung der Berufsausbildung vorsieht (vgl…
…dem Abschluss einer Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung gewährt (sogenannte "Zwischenzeiten"), um Unterbrechungen des Familienbeihilfenbezuges zu vermeiden. Die Eltern sind nämlich in der Regel auch für diese Zeiten verpflichtet, den Unterhalt für die Kinder zu leisten. Diese Regelung verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand…
…Zeitraum zwischen Abschluss der Schulbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung bestünde, erscheint nicht völlig ausgeschlossen (vgl die Gesetzesmaterialien zu § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 idF BGBl I 220/2021, Ausschussbericht AA-210 XXVIII. GP - Abänderungsantrag: Die Prüfung der sogenannten "Zwischenzeiten" seien für…
…der Bf und nicht zu einem vorzeitigem Abbruch der Schulausbildung. Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach Ablauf des Monats, in dem die Schulausbildung abgeschlossen wurde, stellt § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 idF BGBl 111/2010 (Budgetbegleitgesetz 2011) auf den Beginn einer weiteren Berufsausbildung…
…erster Halbsatz FLAG 1967 besteht ferner ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der…
…Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung vorsieht, wenn diese weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Wie oben bereits dargestellt wurde das Lehrverhältnis der Bf. zur D. vor Erreichen ihrer Volljährigkeit aufgelöst, danach Arbeitslosengeld bezogen und bis Ende…