…tatsächlich vollziehen, er kann nicht lediglich abstrakt vereinbart werden. Es ist erforderlich, dass dem Empfänger tatsächlich Substanz, Wert und Ertrag zugewendet werden. Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb des Eigentums und Besitzes ausreichen, sind auch umsatzsteuerlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ausreichend. Neben der körperlichen Übergabe (§ 426…
…1 Z 3 lit. d WiEReG bei der Meldung auch der jeweilige Anteil an den vom Stifter (bzw. Gründer oder Trustor) zugewendeten Vermögenswerten anzugeben, dies unter Berücksichtigung von Zu- und Nachstiftungen und vergleichbaren Vorgängen. Für die Berechnung der jeweiligen Anteile am Stiftungskapital können insbesondere der…
… 5 Abs. 1 Z 3 lit. c WiEReG bei der Meldung auch der jeweilige Anteil an den vom Settlor/Trustor zugewendeten Vermögenswerten anzugeben, dies unter Berücksichtigung von mit Zu- und Nachstiftungen vergleichbaren Vorgängen (vgl. die Ausführungen in Abschnitt 2.7.1 zum Stifter einer Privatstiftung…