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KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…durch. Diese Einreihung stellt eine Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) für die Beurteilung der Steuerbarkeit des Vorgangs dar. Rz 537: Maßgebend für die Normverbrauchsabgabe ist die zolltarifarische Einstufung in jenem Zeitpunkt, in dem ein Normverbrauchsabgabe-Tatbestand im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG…

KfzBStR 2021 Rz 565–567B.2.2.4. Einzelabgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…8703 (Pkw) einzureihen. Dies gilt sowohl für alle serienmäßig gefertigten Wohnmobile als auch bei Umgestaltung eines Lkw-Fahrgestells (8704) zu einem Wohnmobil (siehe Beispiel in Rz 538). Wohnmobile der Aufbauart "SA" stellen für die zolltarifarische Einstufung keine Besonderheit dar (8703). Wohnmobile sind definiert als Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Einstufung im Juni 2023 (N1) ist das Kraftfahrzeug grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe zu erfassen. Gemäß § 6 Abs. 8 NoVAG 1991 ist für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe die Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung (Jänner 2020) maßgeblich. Da im Jänner 2020 die zolltarifarische Einstufung…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die steuerliche Einstufung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 als Kleinlastkraftwagen oder Kleinbus. B.2.2.1.2. Kombinierte Nomenklatur (KN), Erläuterungen Rz 534: Die Kombinierte Nomenklatur ist im Anhang I der Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zu machen ist, muss jedenfalls eine (weitere) Ladebordwand angefügt sein, weil das Vorhandensein einer fixen Ladebordwand eine grundsätzliche Voraussetzung für die Einstufung als Lkw im Sinne der Kombinierten Nomenklatur ist. Der Umbau der Ladefläche wird nur akzeptiert, wenn dieser in der Art erfolgt, dass ein…