RIS AI
961 Treffer311 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zeitpunkt des von den Zollbehörden bereits beurteilten Zollsachverhaltes und jenem des relevanten von der Abgabenbehörde zu beurteilenden Normverbrauchsabgabe-Sachverhaltes können jedoch auch Abweichungen der normverbrauchsabgaberechtlichen von der zolltarifarischen Einreihung entstehen. Beispiel: Das Kraftfahrzeug wird zunächst als Lkw (8704) verzollt und anschließend mit einem Wohnmobilaufbau versehen…

KfzBStR 2021 Rz 565–567B.2.2.4. Einzelabgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Diese Bestimmung erfasst nicht nur Beschwerden gegen Bescheide über verbindliche Zolltarifauskünfte (Art. 33 UZK), sondern alle Fälle, in denen der Spruch eines bekämpften Bescheides von der Einreihung in den Zolltarif abhängt. Entspricht eine Bescheidbeschwerde in solchen Fällen dem Erfordernis des § 250 Abs. 2 BAO nicht…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 100 bis 108. B.2.2.4.9. Oldtimer (87XX - 9705) Rz 588: Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 unterliegen als Oldtimer der spezielleren Einreihung nach Position 9705 (Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert) und sind als solche nicht normverbrauchsabgabepflichtig. Rz 589: Sammlungsstücke sind Gegenstände, die geeignet sind…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht unbeachtlich. Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht, sohin die Einreihung zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Zulassung. Beispiel 1: Ein Privater verbringt einen Klein-Lkw der Position 8704 von Deutschland nach Österreich. Vor der Zulassung in…

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711) Rz 581: Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorradmotor, -rädern etc. sind unter die Positionen 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie aufgrund ihrer mechanischen Struktur entweder mit einem Kraftwagenlenksystem (daher vorne zwei Räder mit Lenkung nach dem…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992) C.1. Steuergegenstand (§ 1 KfzStG 1992) C.1.1. Allgemeines Rz 1351: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von mehr als 3,5 Tonnen, in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) B.1.3.1. Allgemeines Rz 421: Steuerpflichtig ist die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist (subsidiäre…

KfzBStR 2021 Rz 559–564B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen B.2.2.3.2.1. Position 8702 (Omnibusse) Rz 559: Nicht unter die Normverbrauchsabgabe fallen Omnibusse (ab insgesamt zehn Personen inkl. Fahrer). Diese werden unter die Position 8702 eingereiht. Unter Position 8703 fallen hauptsächlich zur…

KfzBStR 2021 Rz 1427–1432C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1427: Wird Kraftfahrzeugen ein Wechselkennzeichen gemäß § 48 Abs. 2 KFG 1967 zugewiesen, so ist die Kraftfahrzeugsteuer nur für das Kraftfahrzeug zu entrichten, das der höchsten Steuer unterliegt. Kraftfahrzeuge, die gemäß § 2 Abs. 1…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992) Rz 1413: Die Kategorie "Invalidenkraftfahrzeug" wurde durch die 31. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 43/2013) mit 26. Februar 2013 ersatzlos gestrichen und ist daher faktisch als gegenstandslos bzw. "totes Recht" zu betrachten…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…welches unter die genannten Positionen bzw. Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Die Einreihung richtet sich nach den Bestimmungen des Unionszollrechts (Zolltarifrecht). Rz 533: Der Kraftfahrzeugbegriff des KfzStG 1992 (siehe Rz 1602) wird hingegen gemäß § 9 Abs. 2 KfzStG 1992 nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften (KFG…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe die Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung (Jänner 2020) maßgeblich. Da im Jänner 2020 die zolltarifarische Einstufung für den Anwendungsbereich des NoVAG 1991 maßgeblich war, unterliegt das Kraftfahrzeug aufgrund der Einordnung in die KN-Position 8704 nicht der Normverbrauchsabgabe. Beispiel…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Rz 432: Nicht zum Kreis der Vorführkraftfahrzeuge gehören Kraftfahrzeuge, für welche sogenannte Tageszulassungen oder Kurzzulassungen vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer Rz 372: Eine Versicherungsgesellschaft kann Diplomaten, die sich ihr gegenüber mit Lichtbildausweis als Träger diplomatischer Privilegien ausweisen, unmittelbar von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlasten. Hat der Versicherer dennoch die motorbezogene Versicherungssteuer in Rechnung gestellt, hat er diese unrichtige…