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961 Treffer661 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (EAS 3403). Die Erfassung der Beteiligung in den Büchern einer ausländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte ist per se nicht ausreichend für die Zurechnung zur Betriebsstätte (AOA Bericht 2008 Z I/111…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…auch wenn Strom aus dieser Erzeugungsanlage für eine betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Die Zurechnung der Anlage zum Betriebsvermögen der Stromerzeugung oder zum Betriebsvermögen der anderen betrieblichen Tätigkeit bzw. zum Privatvermögen hängt vom Ausmaß der Nutzung in den einzelnen Teilbereichen ab. Zur Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Die Einkunftsquelle kann sich auf das wirtschaftliche Eigentum, auf ein Mietrecht, auf ein Recht zur Weiter- oder Untervermietung, auf ein Nutzungsrecht oder eine bloße Tätigkeit gründen. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Werden Aktien im Wege der Wertpapierleihe verliehen, gelten die allgemeinen Zurechnungsgrundsätze für das wirtschaftliche Eigentum (siehe auch EStR 2000 Rz 6140 und Rz 6140c). Rz 70: Sofern eine Gesellschaft mehrere aufrechte Notierungen an EWR-Börsen hat, gilt sie an jener Börse als erstzugelassen im Sinne…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…KStG 1988 steuerbefreit sind. Diese erhöhen im Rahmen des ausschüttungsgleichen Ertrages ebenfalls den steuerlichen Buchwert. Eine daraus resultierende Teilwertabschreibung bzw. ein daraus resultierender Veräußerungsverlust ist allerdings bei Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs steuerlich gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 nicht abzugsfähig. Siehe auch die Ausführungen…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ergeben sich keine Probleme. Bei steuerfreien Teilen steht das Absinken des Wertes in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den steuerfreien Erträgen. Für Anschaffungen nach dem Fondsgeschäftsjahresende ist der Buchwert steuerneutral in Höhe der steuerfreien Ausschüttungsbestandteile zu kürzen. Beispiel: Das Geschäftsjahr des Investmentfonds I endet am 30…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…| 23.07.2008 | Deutschland | Konzernstrukturänderung (Produktion) | - | EAS 3006 | 27.10.2008 | Großbritannien | Funktionsverlagerung, AOA, wirtschaftliches Eigentum bei immateriellen Werten | Rz 91, 293 | EAS 3009 | 22.10.2008 | - | Säumniszuschlag, Sekundärberichtigung | Rz 516…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…03780107). Rz 47: Der Betrieb auf eigene Rechnung des Verwenders erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen kann dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen. Für die Kostentragung ist vor allem auf die Unterbringung, Instandhaltung…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…keine von 3.2.a. erfassten Regelungen handelt) 3.2.d. Grenzüberschreitende Vorbescheide über das (Nicht-)Vorliegen einer Betriebsstätte und/oder die Zurechnung von Gewinnen zu einer Betriebsstätte durch den Staat, der den Vorbescheid erteilt (sofern diese nicht schon von 3.2.b. erfasst sind) …

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…dar. Bei dieser Verrechnungspreisanalyse gilt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer als Eigentümer des immateriellen Werts. Weicht das tatsächliche Verhalten von den vertraglichen Gestaltungen ab oder gibt es keine schriftlichen Verträge, so ist das wirtschaftliche Eigentum (§ 24 BAO) relevant (VwGH 27.11.2020, Ra 2019/15/0162…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrags als Betriebseinnahme der - in Österreich gemäß DBA steuerfrei zu stellenden - Auslandsbetriebsstätte wäre unzulässig, weil die Disposition über solche Finanzmittel, insbesondere wenn sie einen Zinsenertrag in…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…isoliert voneinander beurteilt werden können; oder (iii)die Transaktionspartner übernehmen gemeinsam wirtschaftlich signifikante Risiken oder separat eng verbundene Risiken. Es handelt sich hierbei lediglich um (allenfalls auch gemeinsam auftretende) Indikatoren und nicht um strikte Voraussetzungen für die Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode. Es ist jedenfalls im Einzelfall…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Organisation des Konzerns als Ganzes betreffen, einschließlich zB der Erstellung des Konzernabschlusses; c)Kosten der Konzernspitzengesellschaft für ihr gesetzlich auferlegte Berichtspflichten über die wirtschaftliche Lage der Konzerngesellschaften (EAS 2913 zu US-SOX-Kosten); d)Kosten der Leitung und Organisation des Konzerns, die Festlegung der Konzernpolitik…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…diesen Fällen ist eine weitere Analyse erforderlich, um - im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise - die wahren Gegebenheiten des Geschäftes herauszufinden (Z 1.46 OECD-VPL). Rz 60: Hat ein Unternehmen bei Geschäftsbeziehungen zu einem verbundenen Unternehmen vertraglich auf Entgelte verzichtet, die es nach dem Grundsatz des…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wenn das Wirtschaftsgut wirtschaftlich der Betriebsstätte zuzuordnen ist (EStR 2000 Rz 2508). Eine Kapitalbeteiligung kann daher nur dann in die ausländische Betriebsstätte überführt werden, wenn der Betriebsstätte daran das wirtschaftliche Eigentum im Sinne des AOA light zukommen kann (Rz 291). Rz 325: Werden Wirtschaftsgüter aus…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3. Konzerninterner Leistungsverkehr 1.3.1. Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light" 2.2.1. Allgemeine Grundsätze Rz 279: Betriebsstätten haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind nur ein rechtlich unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens. Sie sind als solche daher auch nicht steuerpflichtig; steuerpflichtig ist die Rechtsperson, die das Gesamtunternehmen betreibt. Steuerbescheide sind daher…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…