…BGBl. Nr. 148/1955 idgF anzuwenden. Rz 1164: Es ist zwischen Nutzungen und Leistungen von bestimmter, unbestimmter und immerwährender Dauer zu unterscheiden. Rz 1165: Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher, der Zeitpunkt des Fortfalls…
…Nutzung im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einen Gewinn zu erzielen bzw. diesen zu steigern. Rz 151: Die Zahlungen für übertragene immaterielle Werte können verschiedene Formen annehmen. Zwischen unabhängigen Unternehmen ist es beispielsweise üblich, Einmalzahlungen (zB unter Anwendung einer Bewertungsmethode) oder auch über einen gewissen Zeitraum wiederkehrende…
…Allgemeines zum Umfang und zur Bewertung Rz 1290: Einmalige und wiederkehrende Leistungen für die Gebrauchsüberlassung gehören auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet werden können (wesentliche Bedeutung bei Nutzungsverträgen und Leasingverträgen mit Kaufoption). Rz 1291: Ein wie auch…
…um in den Genuss der Sache zu kommen. Das Entgelt kann in Einmalleistungen, als auch in wiederkehrenden Leistungen bestehen. Rz 1464: Wenn das Entgelt nicht in einem bestimmten Geldbetrag besteht, ist der Wert desselben gemäß § 26 GebG nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 zu ermitteln…
…Verhältnis zur Schweiz: Räumlichkeiten begründen nach Art. 5 DBA-Schweiz erst ab einer Nutzungsdauer von zwölf Monaten eine Betriebsstätte (AÖF Nr. 34/2000). Rz 257: Im Fall wiederkehrender Benutzungen können auch kürzere als 6-monatige Nutzungsdauern betriebsstättenbegründend wirken, sofern sich die durch die örtliche Einrichtung…