…EU) Nr. 2015/2447) zur Anwendung (Hinweis auf das Recht auf Akteneinsicht nach § 90 BAO). 8.4. Strafrecht betreffend Landes- oder Gemeindeabgaben Im Finanzstrafverfahren betreffend Landes- und Gemeindeabgaben gelten gemäß § 254 Abs. 1 FinStrG das Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) und die Reglung zur Selbstanzeige nach § 29…
…Androhung der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, der Ausdehnung des Prüfungszeitraumes, einer überhöhten Schätzung von Abgabenbemessungsgrundlagen, einer Anzeige (zB gemäß § 80 StPO) vorliegen. Rechtswirkungen entfaltet ein (wirksamer und gültiger) Rechtsmittelverzicht nur für die Person, die ihn abgegeben hat. Für andere gegen den betreffenden Bescheid beschwerdebefugte Personen entfaltet…
…als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut…
…Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 387/2014) festgestellter pauschalierter Kostenersatz in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex (§ 351j Abs…
…für die Erhebung jener Abgabe zuständig ist, für welche die Abgabenerklärung einzureichen ist (§ 135 BAO). 3.38.1.5. Anspruchszinsen Rz 181: Zuständig für die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO; Nachforderungszinsen, Gutschriftzinsen) ist jenes Finanzamt, dem die Erhebung der betreffenden Abgabe (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) obliegt. 3…
Die Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilung sind gemäß § 69 Finanzstrafgesetz in der ab 1.1.2014 geltenden Fassung auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen. Die ab 1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
…Angelegenheit zuständig. Die Zuständigkeit kann aber auch eine bestimmte auf die Person des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) bezogene Komponente enthalten - dh. ein Finanzamt ist grundsätzlich für die Erhebung bestimmter Abgaben eines durch persönliche Merkmale bestimmten Abgabepflichtigen zuständig (vgl. zB BFG 16.4.2021, RS/7100032/2021;…
… 22 Abs. 2 lit. b) Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hebt das Finanzamt Österreich ein. 3.36. Landwirtschaftskammerumlagen Rz 175: Die Erhebung von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
…nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Ein Verschulden des Abgabepflichtigen stellt keine Voraussetzung der Erhöhung dar (VwGH 16.3.1987, 86/15/0114; VwGH 12.11.1997, 97/16/0063).…
… 96 Abs. 2 EStG 1988). Dies umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO). Diese Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe wird erweitert…
…des Berichtswirtschaftsjahrs) die maßgebenden Umstände ändern (zB werden mit dem Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft doch länderbezogene Berichte ausgetauscht und ein Eintritt in die Berichtspflicht ist gar nicht möglich), dann besteht die Möglichkeit, die Mitteilung für das betreffende Berichtswirtschaftsjahr innerhalb der zwölf Monate entsprechend zu korrigieren…
…1.10. Erstattungen und Abgeltungen im EStG 1988 Rz 108: Für die pauschale Erstattung der Einkommensteuer als "Bausparprämie" im Wege der Bausparkasse ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 108 Abs. 5 zweiter und dritter Satz EStG 1988 sowie Verordnung betreffend Bausparen, BGBl. II Nr. 296…
…für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 BAO iVm § 6 KfzStG 1992). Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von Abgabepflichtigen, die mindestens ein persönliches Kriterium des § 61 Abs. 1 BAO erfüllen, ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs…
…4 und Abs. 5 EStG 1988) die Erstattung von Einkommensteuer an Rechtsträger einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108g Abs. 4 und Abs. 5 EStG 1988) die Entgegennahme von Meldungen betreffend Finanzinformationen (§ 3 Abs. 1a GMSG) die Führung der Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 6b Abs. 5 KStG 1988) die…
…umfasst ein Einlagenkonto ferner Beträge, die von einer Versicherungsgesellschaft aufgrund eines garantierten Kapitalanlagevertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung zur Zahlung oder Gutschrift von Zinsen auf diese Beträge gehalten werden. 10.3. Verwahrkonto (§ 73 GMSG) Rz 63: Gemäß § 73 GMSG ist ein "Verwahrkonto" ein Konto, in welchem…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
…Abgaben im Sinn des § 1 Abs. 3 BAO zusammenhängenden Aufgaben. Die Verwendung der Wendung "Wahrnehmung einer Aufgabe" ist ein Hinweis auf die Möglichkeit, dass dem Finanzamt Österreich auch Aufgaben übertragen sein können, die nicht unbedingt mit der Erhebung von Abgaben zusammenhängen. Das betrifft zB die…
…dass eine österreichische Privatstiftung ein "Einlageninstitut" nach § 58 GMSG ist, welches im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen entgegennimmt. Eine österreichische Privatstiftung ist auch kein "Investmentunternehmen" nach § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG. Dies würde nämlich die Verwaltung durch ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut…