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BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…auch bei Arbeitskräfteüberlassungen innerhalb der 183-Tage-Frist das österreichische Besteuerungsrecht aufrechterhalten. Dieses Besteuerungsrecht an den Einkünften der überlassenen Arbeitskräfte kann durch Option für einen (freiwilligen) Lohnsteuerabzug (LStR 2002 Rz 927) wahrgenommen werden, wobei das dabei anzuwendende Verfahren weiterhin unter Einbindung des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bestimmte Verwaltungshandlungen gegenüberstehen. 1.2. Zuständigkeit Rz 6: Für die Erhebung der festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 iVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO). Innerhalb des Finanzamtes Österreich wird diese Zuständigkeit durch die Dienststelle Sonderzuständigkeiten wahrgenommen.

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…1682, EAS 1866, EAS 1884, EAS 2988; EStR 2000 Rz 7933). Ein kraft Vertreterbetriebsstätte abkommensrechtlich zugeteiltes Besteuerungsrecht kann daher in Österreich stets im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht wahrgenommen werden. Damit ein Vertreter zur abkommensrechtlichen Vertreterbetriebsstätte wird, ist nach Art. 5 Abs. 5 OECD-MA erforderlich…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…eine Betriebsstätte im Baustellenstaat begründet, die dem Baustellenstaat das Besteuerungsrecht für die aus dieser Betriebsstättentätigkeit erzielten Gewinne zuteilt. Wird die Bauplanung und die Zulieferung von Anlagenbauteilen von einer anderen konzernzugehörigen österreichischen Kapitalgesellschaft (B-GmbH) wahrgenommen, die diese Arbeiten in Österreich ausführt, dann unterliegen die von…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…inländischer oder ausländischer OGAW vorliegt, ist dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein "inländischer" OGAW liegt daher nur dann vor, wenn die österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) den OGAW gemäß § 50 InvFG 2011 bewilligt…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ob ein inländischer oder ausländischer OGAW vorliegt, ist dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein ausländischer OGAW liegt daher nur dann vor, wenn dieser nicht von der FMA bewilligt wurde. Davon sind…

VPR 2021 Rz 411–4143.1.2. Umfang und Struktur der Verrechnungspreisdokumentation
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Wettbewerbsverhältnisse); Beschreibung der zu beurteilenden konzerninternen Transaktionen (Geschäftsbeziehungen) nach Art und Umfang; Darstellung der Einbindung des inländischen Unternehmens in eine international verlaufende Wertschöpfungskette des Konzerns; Auflistung der wahrgenommenen Funktionen, des eingesetzten Vermögens und der übernommenen Risiken (Funktions- und Risikoanalyse, siehe im Detail Rz 415 ff)…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Trust bzw. die trustähnliche Vereinbarung letztlich kontrolliert. Sollte eine Funktion nicht durch eine natürliche Person, sondern durch eine juristische Person wahrgenommen werden, so ist gemäß den Ausführungen in Abschnitt 2.7.6 (Behandlung von juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter) vorzugehen. Zudem ist gemäß § 5…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

… 1 WiEReG vergleichbaren Rechtsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland wahrgenommen wird von einer inländischen Privatstiftung eine in- oder ausländische Substiftung oder ein vergleichbarer Rechtsträger errichtet wird Zu den betreffenden Rechtsträgern sind folgende Angaben zu melden: sofern es sich bei dem Rechtsträger…

PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…bei einer gemeinsamen Photovoltaikanlage am Dach einer Wohnungseigentumsanlage der Fall, von der die Berechtigten im Gebäude die erzeugte Energie beziehen können. Für eine GEA ist keine eigene Rechtspersönlichkeit erforderlich. Betreiber kann eine Personengesellschaft oder ein Teilnehmer sein. Die technische Betriebsführung kann von Dritten wahrgenommen werden.

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Ausübung einer Dienstleistung mit physischer Präsenz im Quellenstaat über einen gewissen Mindestzeitraum einer Betriebsstätte gleichgestellt. Wird Österreich durch eine solche DBA-Bestimmung ein Besteuerungsrecht eingeräumt, so kann es im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden (zB bei kaufmännischer oder technischer Beratungstätigkeit).

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…eine Kopie oder ein Vermerk in Bezug auf diese Erklärung oder Dokumente angelegt werden. Es wird erwartet, dass ein meldendes Finanzinstitut Verfahren vorsieht, die sicherstellen, dass Änderungen der Gegebenheiten wahrgenommen werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass ein meldendes Finanzinstitut alle Personen, die eine Selbstauskunft vorlegen…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…von ihrem bisherigen Konzernlieferanten, sondern von einer schweizerischen Konzerngesellschaft, auf die im Zuge der Reorganisation bisher von Österreich aus wahrgenommene Marketingfunktionen übergegangen sind. Durch die Konzernreorganisation vermindert sich die Nettomarge der A-GmbH von bisher durchschnittlich 10% auf 2,5% vom Umsatz. Soweit dieselben Produkte…