…Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten Zweck verwendet…
…Die vorwiegende Verwendung muss zur Erlangung der Befreiung glaubhaft gemacht werden (z.B. Bejahung einer diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung im Rahmen der Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagung). Zur vorwiegenden Verwendung siehe Rz 202 ff. Rz 202: Der Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderungen steht es gleich…
…SanG) sind bereits als Heeres-Kraftfahrzeuge (Rz 130 bis 142) steuerfrei. Rz 113: Folgende Kriterien sind für die Beurteilung der ausschließlichen oder vorwiegenden Verwendung eines Kraftfahrzeuges für den Rettungsdienst maßgeblich: Die Zulassungsbescheinigung lautet auf einen Rettungsdienst (siehe Rz 116) und als Verwendungszweck in Feld A4 …
…Einsätzen verwendet werden darf, ist ein weiterer Hinweis für das Vorliegen der Voraussetzungen der Befreiungen. Bei der Beurteilung der Zuerkennung der Befreiungen ist die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für die Feuerwehr, wie auch schon für die Erteilung der kraftfahrrechtlichen Bewilligung, durch weitere Nachweise…
…wird (siehe dazu Rz 283 ff). Es gilt zu beachten, dass die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung vorliegen muss (siehe Rz 201 ff). Rz 238: Die Befreiungsbestimmung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 sieht keine Einschränkung…
…50 Abs. 2 Bundesbahngesetz). Betreffend Diplomaten siehe Rz 372 bis 375. Rz 1631: Zur ausschließlichen oder vorwiegenden Verwendung eines Kraftfahrzeuges siehe Rz 1400. D.2.1.1. Nachträglicher Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen Rz 1632: Bei nachträglichem Wegfall einer Befreiungsvoraussetzung beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag, an…
…sind alle unter einem Wechselkennzeichen betriebenen Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer frei, wenn alle Kraftfahrzeuge der vorwiegenden Verwendung zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung dienen. Rz 331: Wird ein unter einem Wechselkennzeichen verwendetes Kraftfahrzeug abgemeldet, müssen die Befreiungsvoraussetzungen für das verbliebene Kraftfahrzeug nicht neuerlich nachgewiesen…
…und O4/R4 auf Grund des höchsten zulässigen Gesamtgewichts der Kraftfahrzeugsteuer. Bei ausschließlicher oder vorwiegender Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben siehe Rz 1415 bis 1417. Klasse S1/S2: Gezogene auswechselbare land- und forstwirtschaftliche Maschinen Mögliche Bezeichnungen in der Zulassungsbescheinigung sind zum Beispiel Anhänger, Anhängewagen…
…das der Klasse M oder N angehört und spezifische technische Merkmale aufweist, die seine Verwendung im Gelände ermöglichen. B.2.1.2.4. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1). Rz 522…
…Unterrichtszwecken unmittelbar zusammenhängen (z.B. Prüfungsfahrten), sind als Verwendungen für Fahrschulunterrichtszwecke anzusehen. B.3.8.1.3. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 683: Von der Normverbrauchsabgabe sind Kraftfahrzeuge befreit, die ausschließlich oder vorwiegend als Miet-, Taxi- und Gästewagen verwendet werden. Näheres zur Befreiung von der…
…siehe Rz 25 ff. Rz 1406: Die Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 für Probefahrten steht nicht zu, wenn der Nachweis über die Verwendung (§ 45 Abs. 6 KFG 1967) nicht geführt wird, erforderliche Eintragungen nicht vorgenommen werden oder die Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) nicht…
…Aufbau bis nahezu an das hintere Ende eine annähernd gleiche Höhe aufweisen. Kraftfahrzeug (Kfz) (§ 2 Z 1 KFG 1967) Rz 15: Ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist…
…Zugmaschinen Motorkarren Sonstige Kraftwagen Lastkraftwagen Rz 18: Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist…
…05.199627.1.2010, 952009/1116/03780107). Rz 47: Der Betrieb auf eigene Rechnung des Verwenders erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen kann dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen. Für die Kostentragung ist…
…Z 9 KFG 1967) Rz 35: Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten überwiegend auf nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen oder zur Verwendung als Geräteträger bestimmt ist, auch wenn er eine beschränkte Ladefläche aufweist…
…BAO, 2009/16/0212)den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person definiert. Rz 56: Der Betrieb auf eigene Rechnung des Verwenders erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen kann dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen. Für…
…der aws Vertragsinhalt sind. 6.4. Projektdurchführung Ein garantiefähiges Projekt ist längstens innerhalb von 12 Monaten durchzuführen. 6.5. Abschluss Da bei Antragstellung die widmungsgemäße Verwendung der Kreditmittel bestätigt wurde, ist ein eigener Projektkostennachweis nicht erforderlich. 6.6. Eintritt des Garantiefalls Solange die Tatbestände des…
…Finanzamt davon Kenntnis, dass ein Kraftfahrzeug nicht vorwiegend für Zwecke des Behinderten verwendet wird, hat das Finanzamt die erforderlichen Erhebungen durchzuführen und den Versicherer aufzufordern, die Steuer nachzuerheben. Kommt der Versicherer dieser Aufforderung nicht nach, ist ein Bescheid gemäß § 202 BAO in Verbindung mit § 201…
…maßgeblich. Rz 942: Die Vergütung nach § 6 Abs. 9 NoVAG 1991 findet auch in Fällen Anwendung, in denen Kraftfahrzeuge, die aufgrund einer vorherigen begünstigten Verwendung nach § 3 Abs. 1 Z 2 oder Abs. 3 NoVAG 1991 gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 normverbrauchsabgabepflichtig an einen…
…Rz 34: Zur Feststellung, ob ein Rechtsträger der Meldepflicht unterliegt, überprüft das Finanzinstitut die ihm vorliegenden Informationen, welche es zu aufsichtsrechtlichen Zwecken oder für die Kundenbetreuung verwahrt (einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach Hinweisen auf die Ansässigkeit…