RIS AI
5 Treffer856 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…siehe auch Rz 107). 3.38.6a. Multilaterale Risikobewertung Rz 190a: Für die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung) sowie die damit einhergehende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…ein Abgabepflichtiger trägt, wenn er strittige Abgabenbeträge entrichtet und die Abgabennachforderung im Zuge eines Beschwerdeverfahrens herabgesetzt wird. Ein Abgabepflichtiger, der Abgabenschuldigkeiten während eines anhängigen Verfahrens über die Berechtigung dieser Abgaben entrichtet, soll im Hinblick auf das Zinsenrisiko gleichbehandelt werden, wie ein Abgabepflichtiger, der eine Aussetzung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…vorläufigen Bescheiden (nach § 200 Abs. 1 zweiter Satz BAO) erlassen werden, nachträglich (insbesondere gemäß § 295 Abs. 1 BAO) geänderte Bescheide, neue Sachbescheide, die bei Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO oder gemäß § 300 Abs. 1 BAO ergehen, neue Sachbescheide, die bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Ermittlungen die Akteneinsicht vorläufig verweigert werden (§ 51 Abs. 2 StPO). Zusätzlich können personenbezogene Daten oder andere Informationen, die Rückschlüsse auf Identität oder Lebensumstände einer gefährdeten Person zulassen, von der Akteneinsicht ausgenommen werden (§ 51 Abs. 2 StPO iVm § 162 StPO). Im gerichtlichen Verfahren ist für die…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige Eingaben (jeweils samt Beilagen) unterliegen einer Gebühr von 30 Euro. Vorlageanträge und Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (samt Beilagen) unterliegen einer Gebühr von 15 Euro. Von einer Beschwerde gesondert eingebrachte Anträge (samt Beilagen) auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung…