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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

  1. Allgemeines Für Abgabepflichtige, die einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen berechtigten Revisionsverband mit der Einreichung von Abgabenerklärungen beauftragt haben, gilt eine Einreichfrist bis 31.3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…abgegeben werden. Auch ehemalige Meldefonds, die wegen nicht fristgerechter Einreichung der Jahresmeldung aus der Liste der Meldefonds gestrichen wurden, können eine Jahresmeldung bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG einreichen. Rz 223: Zur Vorgehensweise bei verspäteten Meldungen bzw. bei Korrektur von Meldungen siehe Rz 477 ff.

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…beauftragt, dem zuständigen Finanzamt eine berichtigte Bescheinigung zu übermitteln (§ 186 Abs. 2 Z 4 letzter Satz InvFG 2011). Zur Korrektur von Ausschüttungsmeldungen siehe Rz 480. Rz 482: Verspätete Meldungen entfalten somit nicht dieselbe Wirkung wie fristgerechte Meldungen, gelten aber für den Selbstnachweis gemäß § 186 Abs…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Uhr; für sonstige Meldungen um 16:00 Uhr. Fällt das Ende einer Frist auf einen Tag, an dem kein Handel an der Wiener Börse stattfindet (kein Handelstag), ist abweichend von § 108 Abs. 3 BAO der letzte davorliegende Handelstag als letzter Tag der Frist anzusehen. Für…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG jährlich spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres zu erfolgen (Mitteilungsfrist). Eine…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…keine Abgabenschuldigkeit gegeben, sind Beschwerdezinsen nicht zu gewähren (BFG 9.5.2018, RV/7100674/2018). Beschwerdezinsen stehen nur für bereits entrichtete Abgaben zu, nicht aber für die verspätete Auszahlung von Beihilfen (UFS 13.5.2013, RV/1332-L/12; BFG 24.8.2018, RS/7100081…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…1556). Gleiches gilt etwa für Zwangsstrafen (§ 111 BAO); nach Erlassung des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides nachgeholte Befolgungen von Anordnungen (zB nachträgliche Einreichung der Abgabenerklärung) sind für die meritorische Erledigung der Bescheidbeschwerde bedeutungslos. Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…eine sich auf Grund einer Anmeldung ergebende Gutschrift (Vergütung) auf den Tag der Einreichung der Anmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums zurück. Rz 1173: Die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe erfolgt von der Finanzverwaltung mittels NOVA 3 "Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe".…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erfolgt mit Bescheid bei gleichzeitiger Zuteilung einer Steuernummer. 3.2.3.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind alle Rechtsgeschäfte, für die die Selbstberechnung erfolgt, aufzunehmen…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…494/1991, ist die Verwendung von Telekopierern ("Fax") für Anbringen grundsätzlich zulässig. Dies gilt gemäß § 2 dieser Verordnung nicht für Abgabenerklärungen, für Anträge auf Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung. Die Einreichung von Rückzahlungsanträgen ist demnach ausdrücklich von dieser Verordnung ausgenommen. Rückzahlungsanträge sind daher nur schriftlich (im…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG Rz 88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…