…war für die Begründung der Zuständigkeit istmaßgeblich, ob der länderbezogene Bericht für das zweitvorangegangene Wirtschaftsjahr übermittelt wurde oder eingegangen ist (formale Anknüpfung) und nicht, ob er zu Recht oder verspätet übermittelt wurde oder eingegangen ist. Auch die Nichtübermittlung eines Berichts, obwohl er zu übermitteln (gewesen…
… 20 Abs. 1 UStG 1994). Mit anderen Worten: "Veranlagungszeitraum" ist das abweichende Wirtschaftsjahr und nicht das Kalenderjahr, für das die USt-Jahreserklärung abgegeben wird (vgl. UStR 2000 Rz 2681 ff). Die Energieabgaben setzen die Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres voraus, ohne den Begriff "Veranlagungszeitraum" zu verwenden…
…oder der angegebenen längeren Frist eingebrachte Rechtsmittel als rechtzeitig erhoben (§ 93 Abs. 5 BAO). 2.1.3.2. Verlängerung der Frist Die Verlängerung der Beschwerdefrist hat aus berücksichtigungswürdigen Gründen, auch wiederholt, zu erfolgen (§ 245 Abs. 3 BAO). Sie setzt einen vor Fristablauf gestellten Antrag voraus…
…Antrag auf Berichtigung ist zurückzuweisen. Der Abzugsverpflichtete hat bei Erbringung des Selbstnachweises die vorgenommene Besteuerung zu korrigieren, demnach die KESt zu erstatten oder nachzubelasten und die Anschaffungskosten entsprechend anzupassen, solange keine Realisierung des Fondsanteils stattgefunden hat. Auf Verlangen des Anteilinhabers hat der Abzugsverpflichtete die verspätete…