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KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…zu unterscheiden, ob es sich um einen Fahrzeughändler oder einen Import durch eine sonstige Person handelt, da hier verschiedene steuerbare Tatbestände Anwendung finden: Während bei der Lieferung durch einen Fahrzeughändler die Normverbrauchsabgabe auf Grund der Lieferung nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 entsteht, stellt beim…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…dadurch auch die Unterscheidung verschiedener Registrierkassen mit gleicher Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit. Die Kassenidentifikationsnummer kann durch den Unternehmer frei vergeben werden. Die Kassenidentifikationsnummer sollte möglichst kurz gehalten werden. 3.2.4. Summenspeicher (Umsatzzähler) Im Summenspeicher (Umsatzzähler) der Registrierkasse sind alle nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Beträge eines zu…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

… 11 RKSV: Kassenidentifikationsnummer, Uhrzeit der Belegausstellung, maschinenlesbarer Code und Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt). Einen maschinenlesbaren Code mit der Signatur des Beleges ist ab 1. April 2017 nur dann am Beleg vorzusehen, wenn Signierungspflicht besteht (Beleg mit zumindest einem Barumsatz) oder der Beleg freiwillig…

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 130. JuliJuni 2008 Rz 1000: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich nach den folgenden Formeln: für Benzinfahrzeuge: [Grafik]   für Dieselfahrzeuge: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veranlagungsvorschriften in quantitativer und qualitativer Hinsicht ist allerdings nicht zwingende Voraussetzung für die Qualifizierung als ausländischer Investmentfonds; in Anlehnung an die bisherige Verwaltungspraxis kann jedoch jedenfalls beim Erwerb von sechs verschiedenen Wertpapieren von Risikostreuung ausgegangen werden. Rz 106: Die Risikostreuung für Zwecke des § 188 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 949–954B.6.2. Rechtslagen bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…30. Juni 2021 B.6.2.1. Motorräder B.6.2.1.1. Übersichtstabelle Rechtslagen Motorräder Rz 949: Diese Tabelle soll einenEinen Überblick über die verschiedenen Rechtslagen bei Motorrädern soll die Tabelle "Krafträder (Klasse L3e, L4e, L5e und L7e / KN 8711)" im Anhang III vermitteln…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…depotführende Stelle hat den Verlustausgleich für sämtliche bei ihr geführten Depots des Steuerpflichtigen durchzuführen (depotübergreifender Verlustausgleich). Es fließen dabei sämtliche auf verschiedenen Depots der Steuerpflichtigen erzielten Kapitaleinkünfte ein. In den Verlustausgleich einzubeziehen sind daher auch sämtliche Erträge aus Ausschüttungen sowie ausschüttungsgleiche Erträge aus inländischen wie…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…149: Nach § 27a Abs. 2 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt der besondere Steuersatz nicht für Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem Immobilien-Investmentfonds, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Diese Bestimmung ist für…

KfzBStR 2021 Rz 1500–1504C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…L3e, L4e und L5e (Krafträder) mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 30seit 1. SeptemberOktober 2020, werden auf Basis einer neuen Bemessungsgrundlage und eines neuen Steuersatzes besteuert. Bei den sonstigen Kraftfahrzeugen gilt weiterhin die bis 30. September 2020 gültige Rechtslage. Davon ausgenommen sind seit 1. Jänner 2023…

KfzBStR 2021Anhang III: Berechnungsübersicht
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Anhang III: Berechnungsübersicht Normverbrauchsabgabe Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2021 Rz 963: Für andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Pkw, Kombi, Vans) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Halten von Kraftfahrzeugen erhoben werden. C.5.7. Anpassung der Steuersätze Rz 1537: Die Änderungen der durchschnittlichen CO2-Emissionen für Kraftfahrzeuge auf Grund der technischen Entwicklung werden durch eine Absenkung der Abzugsbeträge berücksichtigt. C.5.7.1. Jährliche Absenkung der Abzugsbeträge (CO2-Komponente und Leistungskomponente…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kg → 8 Tonnen b. höchstes zulässiges Gesamtgewicht 8.050 kg → 9 Tonnen Rz 1522: Der Steuersatz beträgt pro Monat für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht: bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1,55 Euro, mindestens 15 Euro, bei…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Wahlmöglichkeit | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025 - 31…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…128. MärzFebruar 2014 B.6.2.2.5.1. Allgemeines Rz 980: Bei Kraftwagen knüpft der Steuersatz an den Verbrauch nach dem MVEG-Zyklus der Richtlinie 80/1268/EWG idF der RL 2004/3/EG an (Motor Vehicle Emission Group). Die Erzeuger eines Kraftwagens bzw…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953) D.3.1. Bemessungsgrundlage Rz 1670: Die Bemessungsgrundlage ist bei Kraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, der Hubraum in Kubikzentimetern die nach dem 30. September 2020 erstmalig…

KfzBStR 2021Krafträder (Klasse L3e, L4e, L5e und L7e / KN 8711)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ausgenommen | 01.01.202301.01.2024 - 31.12.2025 - 31.12.2023 | (CO2--EmissionswertAusstoß - 53) / 4- 55) / 4 | SteuersatzSteuersatz in %: in % = (Hubraum in cm3 - 100 cm3) × 0,02 | 30% | CO2--EmissionswertAusstoß > 150 g/km => 150 g/km…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953) D.1. Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen…