…Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG 2011 kommen jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung…
…orientieren sich am Prinzip gleicher Begünstigung gleichartiger Organisationen sowie am Prinzip der Gegenseitigkeit, also daran, ob für vergleichbare österreichische Einrichtungen bzw. zugehöriges Personal im betreffenden Ausland gleiche Befreiungen gewährt werden. A.3.7.1. Privilegierte Einrichtungen in Österreich Rz 351: Befreiungen kommen für folgende bilaterale…
…auch Informationen, die eine Überprüfung der fristgerechten Einreichung des Antrags ermöglichen; d)Angabe der betroffenen Besteuerungszeiträume; e)Kopien der betreffenden Steuerveranlagungen bzw. Steuerbescheide, Betriebsprüfungsberichte oder von vergleichbaren Unterlagen, die zu der behaupteten abkommenswidrigen Besteuerung geführt haben; f)detaillierte Angaben zu allen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die…
…Bestimmungen an die Meldestelle gemäß § 12 KMG vorgenommen, ist eine tatsächliche Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig und die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge hat entweder durch die inländische auszahlende Stelle im Wege des KESt-Abzugs oder im Wege der Veranlagung nach der pauschalen Methode des § 186 Abs…
…der handelsüblichen Bezeichnung iSd § 11 UStG 1994 zu verlangen. Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmer vom 19. November 2015, BMF-010102/0015-IV/2/2015 (interne Veröffentlichung bzw. Veröffentlichung durch die WKO…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
…getragen werden, zu erhöhter Vorsorge verpflichten (zur Funktions- und Risikodokumentation siehe Rz 415 ff). Rz 62: Die Verteilung der Funktionen im internationalen Konzern und damit auch die Risikoverteilung liegt in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Konzerns und wird von der Finanzverwaltung der Besteuerung zu Grunde gelegt;…
…dessen Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland keiner bzw. einer niedrigen Besteuerung unterliegt. Rz 3: Zivil- und aufsichtsrechtlich umfasst der Begriff "Investmentfonds" gemäß § 3 Abs. 2 Z 30 InvFG 2011 dagegen ausschließlich…
…der AIF in Immobilien mit einer inländischen Körperschaft gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 vergleichbar und unterliegt er einer Normalbesteuerung im Ansässigkeitsstaat, ist die Besteuerung nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen vorzunehmen. 2.2.6. Auffangtatbestand im Sinne des § 42 Z 2 ImmoInvFG 2.2.6.1…
…der Stromerzeugungsbetriebsstätte des E-Werks zukommen. Liegt das unternehmerische Geschäftsrisiko des gesamten Projekts in den Händen des Stammhauses und hat das Stammhaus lediglich die technische Stromerzeugung und Leitungseinspeisung an das E-Werk ausgelagert (vergleichbar einer Funktionsauslagerung an einen Lohnfertiger), dann wird der Betriebsstätte ein nach…
…Z 3 InvFG 2011 der Umtausch von Anteilen auf Grund einer Verschmelzung nicht als Realisierung gilt, bleibt trotz der Vornahme der pauschalen Besteuerung die Altbestandseigenschaft der Anteile erhalten. 7.3.1.3. Behandlung für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges Rz 530: Die Behandlung von Fondsverschmelzungen für Zwecke…
…die steuerlichen Folgen der grenzüberschreitend ablaufenden innerbetrieblichen Transaktionen die Gleichen sein müssen, wie jene, die aus vergleichbaren Transaktionen mit unabhängigen und selbständigen Geschäftspartnern resultieren würden. Die Betriebsstätte wird daher für Zwecke der Gewinnaufteilung wie ein selbständiges Unternehmen behandelt (Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte; VwGH 20.10.2009…
…die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt (KStR 2013 Rz 133 ff). Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (Typenvergleich…
1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
…€ an die schweizerische Muttergesellschaft geliefert werden. Das Unternehmen bestreitet, dass 10.000 € ein vergleichbarer Fremdpreis wäre, da das schweizerische Unternehmen 90% der Produktion der inländischen Tochtergesellschaft abnimmt und daher völlig andere Konditionen erhalten muss als inländische Einzelkunden. Ein direkter Preisvergleich wäre daher nicht…
…angesehen werden. So kann die Finanzverwaltung bedingte Preisvereinbarungen (zB Preisanpassungsklauseln) (dazu Z 6.185 OECD-VPL) zugrunde legen, wenn diese im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls zwischen unabhängigen Unternehmen unter vergleichbaren Umständen getroffen worden wären (Z 6.192 OECD-VPL). In diesem Fall könnte angenommen werden, dass…
…Abs. 2 KStG 1988 vorhanden ist; es erfolgt kein Typenvergleich. 2.2.1.2. Ausländische Immobilienfonds Rz 94: Eine dem § 188 InvFG 2011 vergleichbare Bestimmung für ausländische Immobilienfonds enthält § 42 ImmoInvFG, wonach die steuerlichen Regelungen aus § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische Immobilienfonds anzuwenden sind. Als…