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7 Treffer861 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…ob die Kostenaufschlagsmethode überhaupt noch eine anwendbare Methode darstellt, oder ob eher bereits die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zur Anwendung kommen muss (Hinweis auf Rz 45). Rz 92: Werden bei Dienstleistungen als Kosten nur die mit der Dienstleistung zusammenhängenden variablen Kosten (zB aliquote Haupt- und Nebenlohnkosten sowie…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…auch ein innerer Preisvergleich möglich sein (Z 10.94rev10.94 OECD-VPL), beispielsweise wenn die Konzerngesellschaft bereits Finanzmittel bei einem unabhängigen Darlehensgeber aufgenommen hat. Aufgrund der vielen Variablen, die die Vergleichbarkeit konzerninterner Finanzierungen beeinflussen können, wird aber selten ein vollständig vergleichbarer Geschäftsvorfall gefunden werden können…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nicht möglich). Für die Frage der Einkünftezurechnung ist nicht maßgeblich, wer den Stromliefervertrag abgeschlossen hat. Beispiel 1 - Variante: Auf einem Gebäude wird eine netzgekoppelte 20 kWp-Anlage (Volleinspeisung) errichtet und damit 20.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 25.000 €, die Montagekosten betragen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…andere eigentümerlose Gesellschaften können nur dann oberste Rechtsträger sein, wenn dieser oder diese unter der Kontrolle einer oder mehrerer natürlicher Personen stehen. Beispiel oberster Rechtsträger (Variante 1): Der oberste Rechtsträger der GmbH A ist die GmbH C, da diese von Person 1 direkt kontrolliert wird…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…anzugeben, ob die Meldung "nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b Variante 2 WiEReG" erfolgt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente oder Informationen nicht eingeholt werden konnten, beispielsweise…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…weil der Arbeitnehmer frei hat, sind diese Tage nicht in die Berechnung der 45-Tage-Grenze einzubeziehen, selbst wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Hotel für den Arbeitnehmer übernimmt. Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich Aufwandsentschädigungen für die Tage am Wochenende, kann derselbe Schluss gezogen werden…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…RKSV die Kassenidentifikationsnummer verwendet und der Stand des Umsatzzählers (0) mit dem AES-Schlüssel verschlüsselt werden. Die Daten des erstellten Startbeleges müssen mit dem maschinenlesbaren Code als erster Barumsatz im Datenerfassungsprotokoll eingetragen und zur Prüfung (nur bei mobiler Variante, siehe Abschnitt 3.5.3.2…