…Euro je Ansuchen | bei Kindern unter 6 Jahren | 75 Euro (siehe Rz 510 ff) | lit. b | Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft | 125,60 Euro | - | bei Minderjährigen | 68,50 Euro | - | lit…
…Schriften Rz 1726: Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden. Bei der Berechnung der…
…entweder das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, können bis 31. Dezember 2021 auch unter Verwendung der falschen dieser drei Bezeichnungen wirksam und fristwahrend eingebracht werden. Das gilt auch dann, wenn nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die…
…| 20 Euro | 20 Euro | bei Kindern unter 6 Jahren | 50 Euro | lit. b | unbefristeter Aufenthaltstitel (§ 8 Abs. 1 Z 7 NAG) | 70 Euro | 35 Euro | bei Kindern unter 6 Jahren | 100 Euro | Z 2…
…zurückgenommen und ausgezahlt; Bewilligung in Österreich gemäß § 50 InvFG 2011 durch die FMA oder gemäß Art. 5 der Richtlinie 2009/65/EG im Herkunftsmitgliedstaat. In Österreich kann ein OGAW - wie auch bereits im Anwendungsbereich des InvFG 1993 - nur in der sogenannten "Vertragsform" errichtet werden, dh…
…Inlands- oder Auslandseigenschaft relevant ist (zB für § 188 InvFG 2011). Zu (noch) nicht bewilligten OGAW siehe unten, Rz 75. Rz 29: In § 50 InvFG 2011 werden die Voraussetzungen für die Auflage eines OGAW in Österreich beschrieben. Die Zulassung eines OGAW kann nur aufgrund einer durch…
…Begriff siehe § 71 Abs. 1 InvFG 2011) erwerben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese Zielfonds nach ihren eigenen Fondsbestimmungen bzw. ihrer eigenen Satzung insgesamt höchstens 10% des Fondsvermögens in Anteile anderer OGAW oder OGA anlegen dürfen. Rz 44: Für die Beurteilung, ob es sich…
…Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des Einschreiters gemäß § 85 Abs. 2 BAO als Formalerfordernis für die Qualifikation als mangelfreies Anbringen sind gegebenenfalls zusätzlich materiellrechtlich erforderliche Unterschriften zu unterscheiden (siehe dazu unten, Pkt. 2). Vom Grundsatz, dass schriftliche Anbringen eine Unterschrift aufweisen…
…alle Angelegenheiten, die sich auf Abgaben iSd Finanzverfassung beziehen. Unter öffentliche Abgaben fallen auch die Kurtaxe, Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben. | Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf die Einhebung und Vollstreckung von Abgaben sowie auf alle ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel in den angeführten Angelegenheiten. Auch Anträge…
B.2.1.2.2. Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L6e und L7e) Rz 512: Unter die Normverbrauchsabgabe fallen auch leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge, welche in die Klassen L6e undKlasse L7e einzustufen sind. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e sind seit 1. September…
…5. Umbaumaßnahmen Rz 544: Der Umbau eines im Zeitpunkt der Zulassung nicht unter § 2 NoVAG 1991 fallenden Kraftfahrzeuges zieht dann die Steuerpflicht nach sich, wenn das betreffende Kraftfahrzeug aufgrund des Umbaus in Position 8703 bzw. die Unterpositionen 8711 20 bis 8711 50 einzureihen ist. Ob…
…8703]. Falls diese Merkmale nicht vorliegen, sind sie unter Position 8711 einzureihen (siehe Rz 548 ff). Zweiräder mit Beiwagen fallen jedenfalls unter Position 8711. Beispiel 1: Das klassische Piaggio APE 50 mit kleinem Führerhaus und Lastenaufbau oder Pritsche wiegt ca. 500 kg und hat zwei…
2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…
…EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrags setzt voraus, dass das angeschaffte…
…ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht unter diese Bestimmung. Rz 299: Höhe der Gebühr Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs…
1.2.2. Fragen zur Methodenanwendung 1.2.2.1. Methodenauswahl Rz 50: Die OECD-VPL unterteilen die Verrechnungspreismethoden in Standardmethoden (Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode) und Gewinnmethoden (Gewinnaufteilungsmethode, Nettomargenmethode). Bei der Auswahl der anzuwendenden Methode ist grundsätzlich jener Methode der Vorzug zu geben, die die größte…
…8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombinierten Nomenklatur) Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) Rz 532: Die Definition des Kraftfahrzeuges ist an die Kombinierte Nomenklatur…
…3.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Rz 68: Gemäß § 108g EStG 1988 sind Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung iSd § 108h EStG 1988 einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person unter bestimmten Umständen prämienbegünstigt. Auch Pensionsinvestmentfonds iSd § 168 InvFG 2011 können als Veranlagungsprodukt für die Zukunftsvorsorge eingesetzt werden (§ 108h Abs…
…2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu. Eine Besteuerung der Stromlieferungen kann diesfalls unter den oben genannten Voraussetzungen unterbleiben. Beispiel 18: Mit einer netzgekoppelten 20 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 20.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 €, die…
…mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen des § 9 GebG sind daher keine Strafen iSd FinStrG, sondern Abgaben…