…1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften, die nach § 5 KStG 1988 oder anderen Bundesgesetzen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sind (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988). Die Steuerpflicht umfasst im Bereich der Kapitaleinkünfte einen großen Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche…
3.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder Rz 136: Da die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen sowohl Einkünfte aus der Überlassung der Energieerzeugungsanlagen als auch Einkünfte aus der Stromlieferung an die…
…an der der Steuerpflichtige oder im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Rz 272: Bei inländischen Zinsen unterliegen dabei abhängig von der Meldung des Fonds folgende Beträge dem Kapitalertragsteuerabzug: Bei korrekter Meldung der Zinsenbeträge durch…
2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…
…der Anschaffungskosten. Erfolgt nun die Ausschüttung, sinkt der Wert des Anteils in genau dieser Höhe. Soweit dem Sinken des Wertes steuerpflichtige Erträge gegenüberstehen, ergeben sich keine Probleme. Bei steuerfreien Teilen steht das Absinken des Wertes in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den steuerfreien Erträgen. Für Anschaffungen…
…Erträge Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Somit kommt Österreich als Ansässigkeitsstaat des Fonds unabhängig von der Ansässigkeit der Anteilinhaber idR ein der Höhe nach beschränktes Quellenbesteuerungsrecht zu. Rz 584: Die von einem inländischen Immobilienfonds aus inländischem Immobilienvermögen an beschränkt steuerpflichtige Anteilinhaber ausgeschütteten (bzw. als ausgeschüttet geltenden)…
…der §§ 186 und 188 InvFG 2011 vorgeht. Dies bedeutet, dass ehemalige Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften per 1.1.2014 nicht in das Regime der Fondsbesteuerung überführt, sondern weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften behandelt werden. Dies gilt aber nur, solange § 6b KStG 1988 idF vor MiFiGG 2017, BGBl. I…
…die Doppelbesteuerung zu beseitigen. Denn die Einkünfte dürfen nach dem OECD-MA in Österreich besteuert werden. Im umgekehrten Fall (ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger verkauft seine Beteiligung an einer Personengesellschaft des Staats X) wäre Österreich nicht zur Steuerfreistellung verpflichtet, weil in diesem Fall Staat X…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
…die Feststellung des Ergebnisses eines jeden unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds (§ 24a Abs. 1 Z 1 KStG 1988), die Feststellung des Ergebnisses des Gruppenträgers oder des Hauptbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger (§ 24a Abs. 1 Z 2 KStG 1988), die Feststellung des Ergebnisses einer jeden beschränkt steuerpflichtigen Gruppenkörperschaft (…
…Öko-)Investitionsfreibetrag (§ 11 EStG 1988) und der Gewinnermittlungsvorschriften sind die allgemeinen Regeln des KStG 1988 und EStG 1988 anwendbar. Die Absetzung der AfA und die Inanspruchnahme des (Öko-)Investitionsfreibetrages setzen voraus, dass das angeschaffte (oder hergestellte) Wirtschaftsgut dem Steuerpflichtigen zurechenbar ist, dh., dass er zumindest…
… 4 Abs. 12 EStG 1988 (dazu Abschnitt 4.) ist - anders als bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften - nicht erforderlich; dies gilt auch für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften. Entscheidend ist bei inländischen Anteilsinhabern ausländischer Körperschaften jedoch, dass die Tatsache des Vorliegens einer Einlagenrückzahlung oder einer offenen Ausschüttung durch…
…hier keine Abweichungen zwischen privatem und betrieblichem Bereich ergeben. Zur zeitlichen Erfassung siehe Rz 284 f. Zu unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen siehe Rz 284 ff. Zu beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen siehe Rz 329 ff. Zu juristischen Personen siehe Rz 332 ff. Bei Immobilienfonds deren Immobilien…
…laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt die steuerliche Erfassung…
…übermitteln. Diese von der Meldestelle zu veröffentlichen Meldungen sind die Basis für die weitere steuerliche Behandlung der Investmentfonds bzw. AIF. 3.2.2. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.2.2.1. Ausschüttung 3.2.2.1.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.1.1.1…
…zur unbeschränkten Steuerpflicht: von 1.1.2023 bis 28.2.2023 ist Y beschränkt steuerpflichtig; von 1.3.2023 bis 31.12.2023 ist Y unbeschränkt steuerpflichtig. Sowohl die Einkommensteuererklärung im Zusammenhang mit der beschränkten Steuerpflicht als auch die Einkommensteuererklärung im Zusammenhang mit der unbeschränkten…
2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…
…11 Abs. 4 OECD-MA erfüllt sein, dann wären die vom AIF erzielten und der Betriebsstätte zurechenbaren Kapitaleinkünfte aus Quellen im Betriebsstättenstaat ausschließlich in diesem Staat steuerpflichtig. Die Erfüllung der obengenannten Voraussetzungen ist vom Steuerpflichtigen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht nachzuweisen (Beweismittelbeschaffungspflicht und Beweismittelvorsorgepflicht).
2.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 16: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der…
2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…