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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2
…2000/14/0142). Telefonische Anträge sind wirkungslos (zB VwGH 17.11.2005, 2001/13/0279). Die Hemmung endet mit dem Tag der Zustellung der Mitteilung der fehlenden Begründung bzw. der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag. Die Hemmung als Folge des Fristverlängerungsantrages kann jedoch nicht dazu führen…
BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2
… 269 Abs. 3 BAO) zurückgenommen werden. Die Zurücknahme hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine telefonische Zurücknahme ist unzulässig und daher unwirksam. Die Zurücknahme ist nicht widerrufbar. Sie ist allerdings bei Willensmängeln (zB List, Zwang, Drohung) ungültig. Bei Zurücknahme des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wieder…