… 4 Abs. 3 KfzStG 1992). Die Selbstberechnung und Entrichtung muss noch bis zu diesem Tag durchgeführt werden und kann ab diesem Tag unterbleiben (siehe Rz 1480). C.2.2. Befreiungstatbestände im Einzelnen Rz 1401: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Befreiungstatbestände in der motorbezogenen Versicherungssteuer…
…vorliegen. Aber auch kommerzielle Immobilientransaktionen oder Abtretungen von Geschäftsanteilen können wirtschaftlich oder persönlich geeignet sein ein berechtigtes Interesse zu begründen. Nach Genehmigung des Antrages ist dem Antragsteller per E-Mail ein Link zur Entrichtung des Nutzungsentgeltes und zum nachfolgenden Abruf des Auszuges zu übermitteln, der…
…Örtliche Betriebsstätten Rz 250: Betriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA sind alle festen Geschäftseinrichtungen, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Soweit die abkommensrechtliche Definition des Betriebsstättenbegriffs dies zulässt, ist auf der Grundlage von Art. 3 Abs…
…der Nähe der Grenze" die Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze liegt (Grenzzone). 6.In der Anlage 1 und 2 zu dieser Konsultationsvereinbarung sind die entsprechenden Gemeinden benannt. Sind sowohl Hauptwohnsitz als auch Arbeitsort in…
…Rz 40: Zu den Personalkörperschaften gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen (Pfarrpfründe, Pfarren, Orden…
…Die Differenz ist für das Unternehmen erfolgswirksam. Insoweit in Zusammenhang mit Registrierkassen bzw. sonstigen Einrichtungen zum Zweck der Losungsermittlung der Terminus Geschäftsvorfall verwendet wird, bezieht sich dies auf erfolgswirksame Geschäftsvorfälle laut BAO, die im Rahmen von Kassensystemen oder sonstigen in der Richtlinie geregelten elektronischen Auszeichnungssystemen…
3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…
3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…
…dass in der Erklärung die Selbständigkeit in Form eines umfassenden Einwendungsverzichtes zum Ausdruck kommt. Bei nur teilweisem Einwendungsverzicht ist eine Bürgschaft anzunehmen (VwGH 16.12.1991, 90/15/0142). Rz 1415: Im Rahmen einer Bankgarantie verpflichtet sich die Bank im Auftrag ihres Kunden zu einer…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…
…unmaßgebliche Stornierung zu betrachten. Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung eines Rechtsgeschäftes ist gebührenrechtlich unbeachtlich, sondern auch, wenn es nur teilweise nicht ausgeführt wird. Ebenso vermag eine nachträgliche Änderung des Rechtsgeschäftes an einer bereits entstandenen Gebührenschuld nichts zu ändern. Vgl. aber zur Anfechtung Rz…
1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…