…Immobilienfonds und AIF (Fonds-Melde-Verordnung 2015 - FMV 2015), BGBl. II Nr. 167/2015 (Stammfassung) geregelt. Rz 460: Die veröffentlichten steuerlichen Daten werden von der auszahlenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (bei ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen) und von der…
2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
…Rz 471 ff) gemeldet, ist bei Melde- und Nichtmeldefonds stets die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Rz 23: Diese Richtlinien stellen zunächst einen Überblick über die Einstufung der verschiedenen Fondskategorien dar und folgen mit der Beschreibung der steuerlichen Behandlung der einzelnen Anleger. Im Anschluss wird das Meldeschema…
…etwaige abkommenskonforme Entlastung von der österreichischen Abzugsteuer nach der österreichischen Rechtslage grundsätzlich nicht dem ausländischen Investmentfonds, sondern nur dessen Anteilinhabern zu, weil die österreichischen Kapitalerträge aus steuerlicher Sicht nicht dem Fonds, sondern den Empfängern der Fondsausschüttungen (Anteilinhabern) zugerechnet werden. Im Fall von österreichischen Zinsen gemäß …
…geleitet sind, durch den automatischen Austausch jährlicher länderbezogener Berichte die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in den Steuergebieten, in…
…im Zusammenspiel mit in anderen Steuergesetzen vorgesehenen allgemeinen und investmentfondsspezifischen Regelungen, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung von Investmentfonds. Rz 2: Die InvFR 2018 stellen diese geänderten steuerlichen Regelungen dar. Dabei wird unter "Besteuerung von Investmentfonds" die Besteuerung von Organismen und Rechtsgebilden nach dem Besteuerungskonzept…
…hat (siehe auch § 3 Abs. 2 Z 8 InvFG 2011). Der aufsichtsrechtlichen Einordnung als "inländischer" OGAW folgt auch die steuerliche Einordnung, falls für diese die Inlands- oder Auslandseigenschaft relevant ist (zB für § 188 InvFG 2011). Zu (noch) nicht bewilligten OGAW siehe unten, Rz 75. Rz…
…anderer OGAW oder OGA anlegen dürfen. Rz 44: Für die Beurteilung, ob es sich im Fall eines Dachfonds bzw. Zielfonds in steuerlicher Hinsicht um einen inländischen oder ausländischen OGAW handelt, ist jeder OGAW für sich danach zu untersuchen, ob ihn die österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) gemäß …
…der §§ 163 ff InvFG 2011 von der FMA zu bewilligen und beaufsichtigen ist und Spezialfonds nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens haben können, handelt es sich bei diesen stets um inländische Investmentfonds in steuerlicher Hinsicht. Spezialfonds sind keine OGAW iSd OGAW-RL (klarstellend § 163 Abs…
…bewilligen und zu beaufsichtigen. Zudem können diese nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens haben. Daher handelt es sich bei diesen in steuerlicher Hinsicht stets um inländische Investmentfonds. Rz 64: Pensionsinvestmentfonds sind keine OGAW iSd OGAW-RL (§ 168 dritter Satz InvFG 2011), fallen aber unter die…
… 186 Abs. 2 Z 3 letzter Satz InvFG 2011). Im Rahmen des Selbstnachweises sind dieselben steuerrelevanten Daten nachzuweisen, die der steuerliche Vertreter des Fonds gegenüber der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) mitzuteilen hat. Erfüllt der Selbstnachweis diese Anforderungen, sind die nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge der Besteuerung…
…FMV 2015 angeführten Stammdaten der Fonds vollständig anzugeben sind. Erfolgt keine fristgerechte Registrierung, kann eine Meldung steuerlicher Daten nicht erfolgen. Die Stammdaten der Fonds sind in der Folge laufend aktuell zu halten und eingetretene Änderungen sind unverzüglich der Meldestelle gemäß § 12 KMG bekannt zu geben. …
…und auch auf die Innenfinanzierung ausgedehnt. Entsprechend der unternehmensrechtlichen Untergliederung der "Innenfinanzierung" und "Außenfinanzierung" in gebundene und nicht gebundene Bilanzpositionen sollen Einlagen und Innenfinanzierung auch für steuerliche Zwecke in "disponible" und "indisponible" Größen untergliedert werden (dazu näher Abschnitt 4.). Allerdings können die bisherigen Subkonten weitergeführt…
…Darlehenskapital-Subkonto 4.2.6.1. Definition Im Darlehenskapital-Subkonto sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auszuweisen, die steuerlich als verdecktes Grund- oder Stammkapital behandelt werden. Eine individualisierte Führung für die einzelnen Darlehensgeber erscheint zweckmäßig. Auch in diesem Subkonto sind ausschließlich Einlagen zu evidenzieren. 4.2.6…
…die Marke, die Type sowie die letzten sieben Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer des Kraftfahrzeuges einzutragen. Rz 27: Die Bedingungen für die Bewilligungserteilung sind in § 45 Abs. 3 KFG 1967 angeführt. Eine der Voraussetzungen ist das Fehlen steuerlicher Bedenken (vgl. § 45 Abs. 3 Z 4 KFG 1967…
…Allgemeines 3.1.1.1.1. Transparenzprinzip Rz 146: Ein Investmentfonds ist kein Steuersubjekt. Die steuerliche Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds erfolgt daher unmittelbar beim Anteilinhaber (Durchgriff, auch "Transparenzprinzip"). Rz 147: Erträge, die der Investmentfonds aus einzelnen Veranlagungen erzielt (zB Zinsen aus Anleihen) werden den…
…Ist hingegen die Anrechnungsmethode anzuwenden, sind die Gewinne aus der ausländischen Immobilie in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen und die im Ausland entrichteten Steuern gemäß den allgemeinen steuerlichen Bestimmungen unter Beachtung der - in den jeweiligen DBA festgelegten - Anrechnungshöchstbeträge auf Fondsebene anzurechnen. Dabei können Verluste aus ausländischen Immobilien…
…des § 131 Abs. 4 Z 1 lit. a und b BAO. Dies ergibt sich im Regelfall daraus, dass der Buschenschank in steuerlicher Betrachtung kein eigener Betrieb, sondern Teil des Weinbau- oder Obstbaubetriebes sein wird. Der Gesetzgeber hat in § 131 Abs. 4 Z 1 lit. c…
2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…
3.2. Steuerliche Beurteilung Rz 120: Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1…