C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten…
D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953) D.2.1. Allgemeines Rz 1630: Die Befreiungen von der motorbezogenen Versicherungssteuer entsprechen im Wesentlichen jenen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Rz 1400 bis 1437. Die meisten Befreiungen von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind in § 4 Abs. 3 VersStG 1953 geregelt…
…verwendet wird, und dass er für kein anderes Kraftfahrzeug (ausgenommen Wechselkennzeichen) die Steuerbefreiung beansprucht hat. Weiters gibt der Antragsteller damit eine Verpflichtungserklärung ab, dass der Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen ist. Rz 327: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch…
…für welche die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsbehörde für eine bestimmte Mindestdauer körperlich hinterlegt werden. Die Steuerbefreiung beginnt mit dem auf die Hinterlegung folgenden Tag und endet mit dem Tag, welcher der Wiederausfolgung vorangeht. Die erforderliche Hinterlegungsdauer beträgt bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten…
…einem Fahrschulkraftfahrzeug ein Kraftfahrzeug zu verstehen, das in einer Fahrschule für Unterrichtszwecke verwendet wird (VwGH 25.04.1995, 95/14/0051). Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für Fahrschulunterrichtszwecke verwendet wird. Auch Fahrten, die für den Betrieb oder die…
…oder mehrere Menschen mit Behinderung zum Verkehr zugelassen sein muss. Ist das Kraftfahrzeug auch auf eine nicht behinderte Person zugelassen, ist die Voraussetzung der Steuerbefreiung nicht erfüllt. Wird ein Kraftfahrzeug auf mehrere Personen zugelassen (siehe Rz 284), muss jeder Zulassungsbesitzer die Voraussetzungen des § 4 Abs…
C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) Rz 1404: Steuerbefreit sind Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen verwendet werden. C.2.2.3.1. Probefahrtkennzeichen Rz 1405: Probefahrten (§ 45 Abs. 1 KFG 1967) mit nicht zum…
…unterliegt. Kraftfahrzeuge, die gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 steuerbefreit sind, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Nähere Ausführungen zur Definition von Wechselkennzeichen siehe Rz 34. Rz 1428: Insgesamt können mit einem Wechselkennzeichen höchstens drei Kraftfahrzeuge betrieben werden. Steuerfrei sind somit höchstens zwei Kraftfahrzeuge, welche mit…
…bzw. Befreiungen bei juristischen Personen ergeben, zB: Beteiligungserträge sind bei juristischen Personen grundsätzlich steuerbefreit, damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nicht abzugsfähig (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem eingekauften Ertragsausgleich von steuerfreien Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen…
…einem späteren Zeitpunkt neuerlich die Steuerpflicht für ein Kraftfahrzeug, ist dieser Umstand wieder dem Finanzamt anzuzeigen. Für steuerbefreite Kraftfahrzeuge besteht keine Anzeigepflicht. Rz 1561: Die Anzeige ist beim zuständigen Finanzamt einzubringen. C.6.2. Aufzeichnungspflicht Rz 1562: Der Steuerschuldner hat fortlaufende Aufzeichnungen (nach Art, Kennzeichen…
…AÖF Nr. 107/1996, betreffend die Besteuerung von Ferialpraktikanten und die Feststellung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben, da in Deutschland Ferialpraktikanten nicht steuerbefreit sind. Im Verhältnis zu Deutschland besteht somit kein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 12 EStG…
…das Kraftfahrzeug als Vorführkraftfahrzeug. Für Generalimporteur und Großhändler ergibt sich keine Normverbrauchsabgabepflicht. Diese liefern das Kraftfahrzeug an einen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. Der Einzelhändler ist auf Grund der Verwendung des Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug steuerbefreit gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991. Grundsätzlich wird erst…
…März 2007, BMF-010304/0011-IV/8/2007 idgF, wird verwiesen (siehe Abschnitt 2. Steuerbefreiungen). C.2.6. Steuerpflicht bei Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung Rz 1437: Fallen die Voraussetzungen für die Befreiung nachträglich weg, beginnt die Steuerpflicht mit jenem Tag, an welchem die…
…weil einzelne Ertragskomponenten bei den verschiedenen Anlegergruppen unterschiedlich besteuert werden oder steuerbefreit sind. So gelten etwa bei Privatanlegern Substanzgewinne nur teilweise (zu 60%) als ausschüttungsgleiche Erträge oder sind Dividendenerträge bei Körperschaften gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 steuerbefreit. Rz 151: Bei klassischen inländischen Investmentfonds wird…
…Substanzerträge). Beim Ertragsausgleich ist zu beachten, dass sich dieser auch auf Dividenden bezieht, die bei Körperschaften gemäß § 10 KStG 1988 steuerbefreit sind. Diese erhöhen im Rahmen des ausschüttungsgleichen Ertrages ebenfalls den steuerlichen Buchwert. Eine daraus resultierende Teilwertabschreibung bzw. ein daraus resultierender Veräußerungsverlust ist allerdings bei…
…sehen weiters vor, dass bei bestimmten Erträgen und Einkünften in der außerbetrieblichen Sphäre einerseits eine Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte mit 25% vorzunehmen ist, andererseits eine Steuerbefreiung für bestimmte Beteiligungserträge zur Anwendung kommt. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für jene Privatstiftungen, welche die Offenlegungsverpflichtungen gemäß § 13 Abs…
…1991 darerfüllt. Da das die Gebiete Mittelberg für die Normverbrauchsabgabeund Jungholz gemäß § 1 letzter Satz NoVAG 1991 jedochaus Sicht des NoVAG 1991 nicht zum Inland gehört, kannist diese Lieferung wie eine Ausfuhrlieferung behandelt werdenzu behandeln (Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991, siehe…
…den Personen- oder Gütertransport verwendet werden können, sind von der Befreiung nicht umfasst. B.3.8.2. Allgemeine Bestimmungen der Steuerbefreiungen für begünstigte Verwendungszwecke Rz 688689: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe erfolgt in den Fällen des § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 im Wege der Vergütung…
A.3.6. Menschen mit Behinderungen Rz 200: Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind unter bestimmten Umständen von der Normverbrauchsabgabe § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) § 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl…
B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991) B.1.4.1. Allgemeines Rz 445: Die Änderung eines zu einer Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 führenden Verwendungszwecks oder die Änderung eines zu einer Vergütung gemäß § 3 Abs. 3…