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8 Treffer388 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 350–353A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw.
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Internationale Regierungsorganisationen, Ständige Vertretungen fremder Staaten gegenüber in Österreich ansässigen internationalen Regierungsorganisationen. Rz 352: Soweit diese Einrichtungen von sämtlicher Besteuerung befreit sind, trifft dies auch auf die Kraftfahrzeugbesteuerung (NoVA, KfzSt und motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)) von Dienstkraftfahrzeugen zu. Rz 353: Den Einrichtungen wird in der Regel…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… internationale Einrichtungen iSd Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr 54/2021; ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen mit Amtssitz in Österreich sowie die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder ausländischer Vertretungsbehörden. Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Normverbrauchsabgabe. Zu den begünstigten Empfängern zählen (siehe Rz 351 bis 353). Diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen, ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, die ihren Amtssitz in Österreich haben, sowie die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder der genannten Einrichtungen. Eine Zulassung darf nur dann vorgenommen werden…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Vergütung | Z 2 bzw. lit. b | Z 3 (erstmalige Zulassung) | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen | Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer | Direkte / unmittelbare Befreiung | Fahrzeugerwerb im Inland - Lieferung (Z 1 und Z 4) | Z 3 bzw. lit. c (sowie Z…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zinsen- und Lizenzgebühren), § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 (Beteiligungserträge) oder wegen des Fehlens der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988. Die Rückzahlung der Körperschaftsteuer an ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des PKG, sofern die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Angestellte oder Sachverständige internationaler Organisationen oder Einrichtungen | KfzSt - nein mVStmvSt - ja - ja (Sachverst.- nein) | Blau | AlleAlle andere Personen, die in Österreich Privilegien genießen (z.B. Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen in…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Unternehmensberater einen ihrer Geschäftsräume ständig zur Verfügung, so kann eine Betriebsstätte vorliegen, selbst wenn der Raum unversperrt bleibt (VwGH 21.5.1997, 96/14/0084; ähnlich OECD-MK Art. 5 Z 25). Da es zur Annahme einer Verfügungsmacht nicht erforderlich ist, dass Anlagen, Einrichtungen usw…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… Lehrer, Lehrling oder Praktikant an einer (Bildungs-)Einrichtung im relevanten Staat ist oder an einem Kulturaustauschprogramm teilnimmt und, soweit erforderlich, ein entsprechendes Visum hat; an eine diplomatische Vertretung, eine konsularische Vertretung oder eine ständige Vertretung (einer internationalen Organisation) im relevanten Staat entsendet wurde; ein Grenzgänger…