AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer548 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6
…Abs. 5 WiEReG ermöglicht. Bei Auswahl dieser Option können keine Daten der subsidiären wirtschaftlichen Eigentümer (Mitglieder der obersten Führungsebene) eingegeben werden, da diese und allfällige Änderungen aus dem Firmenbuch automatisch übernommen werden. Wenn eine der beiden Varianten zur subsidiären Meldung der obersten Führungsebene ausgewählt wird…
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6
…nicht älter als sechs Wochen) der inländischen Zwischenglieder nachvollzogen werden kann. Firmenmäßig gezeichnete Bestätigung der Geschäftsführung des meldenden Rechtsträgers (§ 5a Abs. 5 WiEReG) bei Sachverhalten in anderen Mitgliedstaaten, sofern die Richtigkeit der Erklärung durch die Einholung von aktuellen Auszügen (nicht älter als sechs Wochen) aus…