AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer641 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6
…Rechtsträgers für diesen verwahrt. In diesen Fällen hat der gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG verpflichtete Rechtsträger angemessene Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass der geeignete Dritte ihm unverzüglich auf sein Ersuchen die für ihn verwahrten Informationen und Unterlagen weiterleiten kann. Die endgültige Verantwortung für…
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6
…drei Fallgruppen kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann, darf ein subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer (= oberste Führungsebene des meldepflichtigen Unternehmens) festgestellt und gemeldet werden. Bei der Feststellung ist direktes von indirektem Eigentum zu unterscheiden: Direktes wirtschaftliches Eigentum liegt vor, wenn eine natürliche Person einen Anteil von…