2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6 …auch dann kommen, wenn Person 1 im genannten Beispiel nicht Stifter, sondern ein anderer Funktionsträger, etwa Begünstigter oder Stiftungsvorstand, wäre.
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Ebenso ist vorzugehen, wenn bei zwei oder mehreren Privatstiftungen, die direkt oder indirekt keine ausreichenden Anteile am meldepflichtigen Rechtsträger halten, die Personen teilweise…