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7 Treffer501 msnur geltende Fassungen
2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…erledigen. 3.2. Formalerledigungen Anträge sind zurückzuweisen, wenn sie nicht rechtzeitig gestellt werden (bei Einbringung des Antrages nach Eintritt der Bemessungsverjährung der Beschwerdezinsen), nicht zulässig sind (zB bei mangelnder Befugnis des Einschreiters). Als Formalerledigungen kommt auch ein Zurücknahmebescheid in Betracht, wenn einem (rechtmäßigen) Mängelbehebungsauftrag (§ 85…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Abs. 4 letzter Satz BAO). Beispiele: 1. Bescheidzustellung 4. Mai; Einbringung des Fristverlängerungsantrages 14. Mai; beantragte Frist 30. Juni; Zustellung der Abweisung des Antrages 28. Juni. Ende der Beschwerdefrist jedenfalls 30. Juni. 2. Bescheidzustellung 10. Oktober; rechtzeitiger Fristverlängerungsantrag; beantragte Frist 25. November; Finanzamt reagiert nicht…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…12. zu erfolgen. Ein allfälliger beim Finanzamt gestellter Antrag auf Berichtigung ist zurückzuweisen. Der Abzugsverpflichtete hat bei Erbringung des Selbstnachweises die vorgenommene Besteuerung zu korrigieren, demnach die KESt zu erstatten oder nachzubelasten und die Anschaffungskosten entsprechend anzupassen, solange keine Realisierung des Fondsanteils stattgefunden hat. Auf…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.10. Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015 Rz 466: Nach den Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 lit. c InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

25. Anzeigepflicht (§ 31 GebG) 25.1. Gebührenanzeige 25.1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige Rz 1199: Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist. Rz 1200: Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) 3.1.1.4.5.1. Allgemeines Rz 214: Beim Nichtmeldefonds ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig und die ausschüttungsgleichen Erträge sind nach den Vorgaben des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…