…Vorgaben des Bewertungsgesetzes 1955 bestimmt § 26 GebG eigene Regelungen in Bezug auf die Bewertung bedingter und betagter Leistungen und Lasten und die Bewertung wiederkehrender Leistungen. Rz 1172: Rechtsgeschäftlich vereinbarte Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Bewertung von Leistungen und Lasten, die für die Bemessung der…
…Bestandvertrages dar. Die Vertragsdauer ist kein für das Zustandekommen eines Bestandvertrages wesentlicher Bestandteil, sie ist aber für die Bemessung der Bestandvertragsgebühr bedeutsam. Rz 1314: Die Gebühr darf nur von der rechtsgeschäftlich vereinbarten Dauer erhoben werden. Auf die tatsächliche Dauer kommt es nicht an, auch wenn…
…Subkonto 4.2.5.1. Definition Das Surrogatkapital-Subkonto erfasst ausschließlich Einlagen und ihre Veränderungen im Bereich des Partizipations- und Substanzgenussrechtskapitals. Zu einheitlichen Bedingungen begebene Genussrechte sind dabei in einem gemeinsamen Subkonto zusammenzufassen; eine individualisierte Führung für die einzelnen Zeichner bzw. Anteilsinhaber ist nicht vorgesehen…
…das Entstehen der Gebührenschuld ohne Bedeutung. Beispiel 4: Wird in einem Mietvertrag die Verlängerung des Mietverhältnisses unter der Voraussetzung der Nichtbeendigung des Mietverhältnisses bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so stellt das Nichtvorliegen der Beendigung des Mietverhältnisses eine Bedingung für die Vertragsverlängerung dar, die gemäß …
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
11.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes Rz 1017: Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd Abschnitts III des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist jedoch die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 1025 ff) als schriftliches Beweismittel (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014) über…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
11. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG) 11.1. Allgemeines Rz 1000: Nach dem Gebührengesetz 1957 sind nur diejenigen Rechtsgeschäfte gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 33 GebG (siehe Rz 1250 ff) aufgezählt sind und über die eine Urkunde errichtet wird (siehe Rz 1025 ff). Speziell geregelte…
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…