…dem Register übernommen werden). [Grafik] 2.6 Weitere Aspekte der Ermittlung des Wirtschaftlichen Eigentums 2.6.1 Berechnung der Beteiligungsverhältnisse bei Personengesellschaften Bei Personengesellschaften sind die Kapitalanteile der Gesellschafter nicht im Firmenbuch eingetragen. Insbesondere sind die im Firmenbuch eingetragenen Haftsummen der Kommanditisten nicht für…
…dabei um ein Pflichtfeld. 7.2.3 Anforderungen an bestimmte Rechtsträger 7.2.3.1 Personengesellschaften Bei offenen Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) handelt es sich um gemäß den §§ 105 ff Unternehmensgesetzbuch (UGB) gegründete Personengesellschaften, die im öffentlich zugänglichen Firmenbuch eingetragen werden und rechtsfähig sind…
…selbst nur ein faktisches gemeinschaftliches Band in Bezug auf die originäre Erzielung der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im Abkommensrecht von Art. 7 OECD-MA erfasst werden…
2.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern…
…Sicht des ausländischen Steuerrechts ist dieser Vorgang allerdings nicht als Veräußerung von in Österreich belegenem Betriebsvermögen, sondern als Veräußerung der Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft zu sehen, weil Staat X Personengesellschaften wie Körperschaften besteuert. Staat X subsumiert daher den Veräußerungsvorgang nicht unter Art. 13 Abs…
…2. Arten von Energiegemeinschaften 3.1.2.1. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) Rz 106: Eine EEG muss gemäß § 79 Abs. 2 EAG aus mindestens zwei Mitgliedern oder Gesellschaftern bestehen und kann als Personengesellschaft oder Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG, GmbH & Co KG, Verein…
5. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG) 5.1. Allgemeines 5.1.1. Grundsatz Rz 112: Sind mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt, dann ist die Gebühr so oft zu entrichten, als Personen an dem Vorgang…
9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…