…überschaubaren Zeitraum abzustellen sein wird), stellt der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen einen Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 dar. Bei Volleinspeisung liegt stets eine privatwirtschaftliche Tätigkeit vor. Ist der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen von wirtschaftlichem Gewicht, liegt ein eigener Betrieb gewerblicher Art…
…3. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art 3.2.1.3.3.1. Allgemein Rz 137: Bei Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG handelt es sich grundsätzlich um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit. Zur Begründung eines Betriebes gewerblicher Art führt gemäß § 2 Abs…
…hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Für die Abgrenzung gilt bei Überschusseinspeisung Folgendes: Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient…
…bzw. der privatwirtschaftlichen Sphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen für private Zwecke verwendet wird, ist die Anlage der Privatsphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen oder Körperschaften im Rahmen einer steuerrelevanten Tätigkeit verwendet wird…
…ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die dem Rechtssubjekt Republik Österreich zuzurechnen sind. Rz 25: Wird ein Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren tätig, ist diese Tätigkeit dem Bund zuzurechnen…
…nach Art. 116a B-VG sind nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von den Gebühren befreit (eingeschränkte persönliche Befreiung). Rz 33: Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15…
…GebG). Die persönliche Befreiung (siehe Rz 17 ff) des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm entfalteten Tätigkeiten, sei es im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich. Rz 686: Die persönliche Befreiung des Bundes erstreckt sich nicht auf selbständige Anstalten des Bundes oder auf Unternehmungen, die…