… 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf den Erwerb der Stromlieferungen in deren Weiterlieferung und ist dessen eigener Verbrauch dieser Stromlieferungen von untergeordneter Bedeutung, geht die Steuerschuld auf das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft als Leistungsempfänger…
…ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente). Dieser Mittelwert entspricht in der Regel jenem Preis, der bei einer Veräußerung des importierten Kraftfahrzeuges an einen privaten inländischen Abnehmer (= Einzelveräußerungspreis im Sinne des § 10 BewG 1955) zu erzielen ist. Die Fahrzeugbewertung muss enthalten: das konkret bewertete Kraftfahrzeug (Fahrzeugidentifikationsnummer, Marke…
…Verkaufspreis (jeweils ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente). Dieser Mittelwert entspricht in der Regel jenem Preis, der bei einer Veräußerung des importierten Kraftfahrzeuges an einen privaten inländischen Abnehmer (= Einzelveräußerungspreis im Sinne des § 10 BewG 1955) zu erzielen ist. Daneben können jedoch auch andere im Inland anerkannte…
…privaten Gebrauch gemeint, sondern beispielsweise auch eine juristische Person im Rahmen eines Unternehmens, dessen Gegenstand nicht der Handel mit Kraftfahrzeugen ist. Die Lieferung besteht in der Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand durch einen Unternehmer. Eine Lieferung liegt dann vor, wenn der Unternehmer den Abnehmer…
…Erwerb | § 1 Z 2 | Entgelt iSd § 4 UStG 1994 | Rz 801 - 805 | Erwerb eines Gebrauchtfahrzeug aus EU-Raum durch Privaten | § 1 Z 3 | Gemeiner Wert (Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert) oder Kaufpreis | Rz 806 - 814 | Eigenimport (z.B. Übersiedlung) eines…
… 6 Abs. 1 Z 1 und § 7 UStG 1994 befreit sind. Erforderlich ist somit ein ausländischer Abnehmer, wenn dieser (Käufer) das Kraftfahrzeug in das Drittland befördert oder versendet (Abholfall). Darüber hinaus muss hinsichtlich der steuerfreien Ausfuhrlieferung ein Ausfuhrnachweis und Buchnachweis vorliegen. Für Lieferungen (Beförderung und…
B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991) B.4.1. Lieferung (§ 4 Z 1 NoVAG 1991) Rz 750: Abgabenschuldner ist im Falle der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 NoVAG 1991) der Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im…