…3 gilt als vereinbart, dass Zinsen, die auf Grund politischer oder verwaltungsbehördlicher Einschränkungen bei der direkten Kreditvergabe durch die Regierung oder Institution mittelbar an die Regierung oder an eine in Artikel 11 Absatz 3 genannte Institution gezahlt werden, als Zinsen gelten, die von den Vorteilen…
…die Bestellung eines Insolvenzverwalters hingegen wird eine öffentlich-rechtliche Eigenschaft des Verwalters nicht begründet, sodass die Eingaben des Insolvenzverwalters gebührenpflichtig sind. Rz 410: Eingaben von Abgeordneten oder politischen Mandataren sind nicht gebührenpflichtig, wenn sie diese Eingaben im Rahmen des ihnen verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgabenkreises an öffentliche…
…sondern nach persönlichen Merkmalen oder Eigenschaften. Die Mitglieder haben gleichartige wirtschaftliche, kulturelle oder politische Ziele. Rz 40: Zu den Personalkörperschaften gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht…
…mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese im Firmenbuch protokolliert sind Kirchen, Rechtsformen nach kirchlichem Recht (zB kanonische Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften) Politische Parteien Bei allen Rechtsträgern, die aus dem Firmenbuch bzw. aus dem Vereinsregister übernommen werden…
…St. Lorenz, Tiefgraben, Unterach am Attersee und Zell am Moos. Salzburg: Stadt Salzburg; politische Bezirke Hallein (mit Ausnahme der Gemeinden Abtenau, Annaberg-Lungötz und Rußbach am Paß Gschütt), Salzburg-Umgebung (mit Ausnahme der Gemeinden Fuschl am See, Sankt Gilgen und Strobl), Sankt Johann im Pongau…