…gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird (§ 2 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994). Nicht unternehmerisch tätig sind aber Vereine, wenn sie nur in Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben tätig werden, ohne Einzelleistungen an die Mitglieder (oder Dritte) zu erbringen (VwGH 03.11.1986, 86/15/0003). Bezüglich…
…dieser ausgelagerten hoheitlichen Tätigkeit nicht unternehmerisch tätig. Das bedeutet, dass zB die inkassierte KFZ-Zulassungsgebühr als durchlaufender Posten zu betrachten ist (vgl. Abschnitt 2.4.2.1.). Der für diese Dienstleistung erhaltene Kostenersatz stellt allerdings eine Gegenleistung für die sonstige Leistung dar (unternehmerische Tätigkeit) und…
…die Summe aus der entgeltlich ins Energienetz abgegebenen und der für andere unternehmerische Zwecke genutzten Menge an Strom, so steht der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Anschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…
2.3. Inselbetrieb 2.3.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Rz 76: Beim Inselbetrieb wird der produzierte Strom ausschließlich zur Eigenbedarfsdeckung verwendet und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Je nach Verwendung des produzierten Stroms ist die Anlage der Privatsphäre bzw. hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der…
…NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe befreit. Es handelt sich bei Erprobungs- und Entwicklungsfahrzeugen um Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Ausstattung, insbesondere mit speziellen Messgeräten…
…10% unternehmerischen Zwecken dienen (§ 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994). Wird die 10%-Grenze unterschritten, steht ein Vorsteuerabzug für die Anlage sowie für die damit zusammenhängenden laufenden Aufwände nicht zu. Die Besteuerung eines Entnahmeeigenverbrauchs (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) ist daher nicht…
…1d iVm § 22 Abs. 1 UStG 1994 nicht anwendbar. Rz 152: Die Lieferung von Elektrizität seitens der EEG an ihre Gesellschafter/Mitglieder stellt eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 dar und ist daher grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig. Die Voraussetzungen einer persönlichen Steuerbefreiung der EEG…
2.2.2.3. Risikozuordnung Rz 297: Ungeachtet des Umstands, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebsstätte vorgenommen werden (AOA Report 2008 Z I/97). Die Risikoverteilung im international…
…Als Mitunternehmerschaften gelten nur solche Personengesellschaften, die im Rahmen eines Betriebs unternehmerisch tätig sind (EStR 2000 Rz 5802) und daher (betriebsstättenbegründende) betriebliche Einkünfte erzielen. Typische Erscheinungsformen der Mitunternehmerschaft sind Gesellschaftsformen des Unternehmensrechts: die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Rz 384: Bei Anwendung der…
…Steuerpflicht) versorgt diesen unmittelbar mit Strom. Der nicht unmittelbar verwendete Strom (30%) wird in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Stromlieferungen sind steuerbar und steuerpflichtig…
…depreciation and amortisation") ist nur bei Unternehmen zulässig, bei denen der Umfang der im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Anlagenausstattung keine wesentliche Auswirkung auf die unternehmerische Ertragskraft entfaltet; andernfalls darf der Abschreibungsaufwand aus der verglichenen Kostenmasse nicht ausgeschieden werden. Auch der Aufwand für Pensionsleistungen und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle (Stock…
…I/219; siehe dazu Rz 25 ff), wobei die Methodenwahl auf Basis des Funktions- und Risikoprofils der Betriebsstätte zu erfolgen hat. Der Betriebsstättengewinn ist im Übrigen nicht durch den Gewinn des Gesamtunternehmens begrenzt. Das heißt, dass der Betriebsstätte auch dann Gewinne zugerechnet werden können, wenn…
…nicht ohnehin als AIF einzustufen ist; siehe dazu Rz 77). Dies gilt insbesondere, wenn die ausgegebenen Wertpapiere die Wertentwicklung des risikogestreuten Vermögens abbilden. Rz 107: Schließt eine fehlende Anlagestrategie die Qualifikation einer ausländischen Investmentstruktur als AIF aus, weil die zuständige Aufsichtsbehörde vom Vorliegen einer unternehmerischen…
…einer ihrer Art nach "unternehmerischen" Tätigkeit stammen. Nur eine originär betriebliche Tätigkeit kann daher zum Entstehen einer Betriebsstätte führen; eine originär vermögensverwaltende Tätigkeit erfüllt hingegen nicht das Erfordernis der "Ausübung eines Betriebes". Eine bloße Formalgewerblichkeit (sei es kraft Rechtsform oder kraft "Einheitsbetrachtung") wirkt nicht betriebsstättenbegründend…
…wird. Dies liegt dann vor, wenn dem Unternehmer oder seinem Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) bei der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit eine fest umschlossene Räumlichkeit, die dem Unternehmer zugeordnet werden kann, zur Verfügung steht. Der Umsatz muss nicht in der Räumlichkeit selbst, sondern kann durchaus auch außerhalb derselben…
…1991 fallen auch die Lieferung von KraftfahrzeugenidF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, im VergütungsverfahrenWege der Vergütung nach § 3 Z 312 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffen, wie:von der Normverbrauchsabgabe befreit (siehe…
…derselben Trägerkörperschaft ist grundsätzlich nicht möglich (siehe KStR 2013 Rz 64, 79). Zum Zusammenfassen mehrerer Einrichtungen und zur Behandlung als einheitlichen Betrieb gewerblicher Art (Einheitsbetrieb) siehe KStR 2013 Rz 67 f. Rz 140: Ob die entgeltlich überlassene Energieerzeugungsanlage zuvor für unternehmerische oder hoheitliche Zwecke verwendet…
…Risikoverteilung liegt in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Konzerns und wird von der Finanzverwaltung der Besteuerung zu Grunde gelegt; vorausgesetzt, dass diese Funktionen nicht nur durch Verträge, sondern auch in der wirtschaftlichen Realität entsprechend verteilt worden sind. Die Funktionsanalyse hat daher nicht beim bloßen Studium der…
…weshalb - sofern die Unterschiede quantifiziert werden können - Anpassungsrechnungen vorzunehmen sind (Z 10.20rev10.20 OECD-VPL). Rz 117: Eine direkte Vergleichbarkeit einer konzerninternen Finanzierung mit jener durch Kommerzbanken wird vielfach nicht gegeben sein, weil die unternehmerischen Zielsetzungen von Banken und jene von Wirtschaftskonzernen unterschiedlich sind…