RIS AI
6 Treffer587 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…handelt sich bei den Beendigungsentgelten um (nachträglich ausgezahlte) Lohnentgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die ausländische Konzerngesellschaft war. Aufgrund dessen dürfen die Lohnentgelte aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten (EAS 1858, EAS 2228). Wurde daher in der Arbeitskräftegestellungsvergütung dieser Aufwand noch nicht weiterbelastet…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die Lohnsteuer anzuwenden sind, ist das Finanzamt des Arbeitgebers (Rz 83) zuständig (§ 90 EStG 1988). 3.1.2.3. Freibetragsbescheid Rz 89: Für die Erlassung eines Freibetragsbescheids gemäß § 63 EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das die Veranlagung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte durchführt. Das gilt nicht…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 InvFG 2011 sind die ausgeschütteten Erträge aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen eines Investmentfonds beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen. Erfolgt keine tatsächliche Ausschüttung oder werden nicht sämtliche Erträge aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 ausgeschüttet, gelten gemäß …

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…58 Abs. 2 InvFG 2011 ausbezahlte KESt von der depotführenden Bank nicht einbehalten und somit nicht an das Finanzamt abgeführt. Eine Anrechnung der gemeldeten KESt ist in diesem Fall nicht möglich. Beispiel: Die G-GmbH hat für ihr Wertpapierdepot eine KESt-Befreiungserklärung abgegeben. Für 1…

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Bei Anschaffung eines Anteilscheins an einem Immobilienfonds ist vom Erwerber in der Regel ein Ausgabeaufschlag zu leisten. Dieser erhöht als Anschaffungsnebenkosten nicht die Anschaffungskosten des Fondsanteils (siehe EStR 2000 Rz 6106). Rz 432: Um eine Doppelbesteuerung bei der Veräußerung eines Fondsanteils zu verhindern, sind nach …

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Reallast unterliegen keiner Gebühr nach dem Gebührengesetz 1957. Rz 1527: Die Bestellung einer Hypothek zur Sicherstellung der Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches oder zur Sicherstellung von nicht ausbezahlten Vermächtnissen ist ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft nach § 33 TP 18 GebG und kann nicht als gebührenfreies Nebengeschäft zur Erklärung…