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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2
…1 BAO) einzubringen bei der Abgabenbehörde, welche die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat, bei einer Änderung der Zuständigkeit weiters bei der neu zuständigen Abgabenbehörde. 4.2. Frist Die Frist zur Stellung des Vorlageantrages beträgt ein Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung. Diese Monatsfrist ist auf Antrag verlängerbar (nach…
BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2
…Zwangsstrafen (§ 111 BAO); nach Erlassung des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides nachgeholte Befolgungen von Anordnungen (zB nachträgliche Einreichung der Abgabenerklärung) sind für die meritorische Erledigung der Bescheidbeschwerde bedeutungslos. Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens zur Kenntnis gelangen, ist Bedacht…